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Förderstiftung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Förderstiftung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung auf

dem Gebiet der Humanmedizin, zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der

öffentlichen Gesundheitspflege in Schleswig-Holstein durch eine andere steuerbegünstigte

Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Stiftungszweck wird verwirklicht

durch die Weitergabe der Mittel an das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein oder an den Verein

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Wissen schafft Gesundheit e.V.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines muss der Vorsitzende sein.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens aus drei Personen. Das Kuratorium kann durch Beschluss eine höhere Anzahl von Vorstandsmitgliedern festlegen, wobei die Anzahl der Vorstandsmitglieder immer ungerade sein muss und die Anzahl maximal 7 betragen darf.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 84 in Kiel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2013 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Förderstiftung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.