Stiftung24

Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 2002

Bürgerstiftung

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind

a) die Beschaffung von Mitteln

aa) zur Förderung des Andenkens an Verfolgte des nationalsozialistischen Terrors einschließlich

der Errichtung und Unterhaltung von Gedenkstätten durch eine andere steuerbegünstigte

Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie

ab) zur Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Zeitgeschichte über

Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen des natíonal-sozialistischen Staates durch eine

andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen

Rechts;

b) die Förderung der Erziehung.

Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch

- die finanzielle Unterstützung von Projekten der in Absatz 1 Buchst. aa) aufgeführten

Körperschaften,

- die finanzielle Unterstützung der in Absatz 1 Buchst. ab) aufgeführten Körperschaften,

insbesondere Hochschulen und wissenschaftliche Institute, zur Erstellung von Einzelarbeiten,

zur Durchführung von Forschungsprojekten, zur Vergabe von befristeten Stipendien und/oder

Zuschüssen nach allgemein gültigen Richtlinien an Studenten und Doktoranden zur Erstellung

von Dissertationen. Voraussetzung einer Förderung ist, dass die Ergebnisse veröffentlicht und

der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden;

- die Durchführung von Seminaren, Tagungen und Ausstellungen, die sich inhaltlich mit der

Thematik des nationalsozialistischen Terrors befassen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Schauenburgerstraße 116
24118 Kiel

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Einzelvertretungsbefugnis kann durch Beschluss des Stiftungsrates

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2002
Anerkennung20.03.2002
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 84 Stiftungen mit Sitz in Kiel verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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