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Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten

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Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind a) die Beschaffung von Mitteln aa) zur Förderung des Andenkens an Verfolgte des nationalsozialistischen Terrors einschließlich der Errichtung und Unterhaltung von Gedenkstätten durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie ab) zur Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Zeitgeschichte über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen des natíonal-sozialistischen Staates durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; b) die Förderung der Erziehung. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch - die finanzielle Unterstützung von Projekten der in Absatz 1 Buchst. aa) aufgeführten Körperschaften, - die finanzielle Unterstützung der in Absatz 1 Buchst. ab) aufgeführten Körperschaften, insbesondere Hochschulen und wissenschaftliche Institute, zur Erstellung von Einzelarbeiten, zur Durchführung von Forschungsprojekten, zur Vergabe von befristeten Stipendien und/oder Zuschüssen nach allgemein gültigen Richtlinien an Studenten und Doktoranden zur Erstellung von Dissertationen. Voraussetzung einer Förderung ist, dass die Ergebnisse veröffentlicht und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden; - die Durchführung von Seminaren, Tagungen und Ausstellungen, die sich inhaltlich mit der Thematik des nationalsozialistischen Terrors befassen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Einzelvertretungsbefugnis kann durch Beschluss des Stiftungsrates

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.