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Anton und Martha Plugge Stiftung

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gemeinnützig

Die Anton und Martha Plugge Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Heiligenstedten.[1] Sie ist seit 1997 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe sowie Bildung und Erziehung, insbesondere die personenbezogene Ausbildungsförderung blinder Waisenkinder, die die Voraussetzungen des § 53 der Abgabenordnung erfüllen und die in einem von Ordensschwestern geleiteten katholischen Heim leben, durch eine oder mehrere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die zweckgebundene Weitergabe der Mittel an die in Satz 1 genannten Körperschaften.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsrat vertritt durch seinen Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen stellvertretenden Vorsitzenden, die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich allein. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Organe

Stiftungsrat besteht aus 3 Mitgliedern, die von der für die Stiftungsaufsicht zuständigen Behörde für die Dauer von 10 Jahren berufen werden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Heiligenstedten verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Heiligenstedten sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1997 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Anton und Martha Plugge Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.