Harald und Klaus Spiegel - Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bad Segeberg · anerkannt 2025
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung an deutschen Hochschulen, die Studentenhilfe und die Volks- und Berufsbildung.
Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Stiftung finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Träger leistet, die Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen oder Kinder-, Jugend- oder Studentenwohnheime betreiben oder
Bildungs- oder Erziehungsprojekte durchführen (u.a. Schulvereine, Kindertagesstätten, Jugendzentren, etc.) oder derartige Einrichtungen, Wohnheime oder Projekte finanziell fördern. Zu den Erziehungsprojekten zählt auch die
Durchführung von Schwimmunterricht bzw. Schwimmkursen für Kinder. Der Stiftung ist es gestattet, entsprechende Zuwendungen auch kommunalen oder kirchlichen Trägern zu gewähren.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Lindenstraße 1f
23795 Bad Segeberg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die/der Vorsitzende des Vorstands ist alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Organe
Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand, dieser besteht aus drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2025 |
|---|---|
| Anerkennung | 08.12.2025 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Segeberg |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Bad Segeberg sind insgesamt 5 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Seit 2025 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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