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Gemeinnützige Stiftung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz

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gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Gemeinnützige Stiftung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Preetz.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Religion & Kirche.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Gewährung von Mitteln zur Unterstützung der kirchlichen Arbeit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.507 Stiftungen im Bereich Religion & Kirche

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der oder die Vorsitzende oder der oder die stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Wird in diesem Zusammenhang ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin tätig, so hat er bzw. sie seine oder ihre Berechtigung nachzuweisen. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Stiftungsvorstand besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern sowie deren Stellvertretern und Stellvertreterinnen. Dem Stiftungsvorstand gehören an a) der oder die Vorsitzende des Kirchenvorstandes der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz, b) der oder die Vorsitzende des Finanz- und Haushaltsausschusses oder ein anderes finanzkundiges Mitglied des Kirchenvorstandes, c) ein Finanz- und Anlageberater oder eine Finanz- und Anlageberaterin, der bzw. die Mitglied der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist. Für die ordentlichen Mitglieder des Stiftungsvorstandes wird vom Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz jeweils eine Vertretung bestimmt. Diese muss für die Mitglieder zu Abs. 1 Buchst. a) und b) dem Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz angehören und für das Mitglied zu Abs. 1 Buchst. c) Mitglied der Nordelbischen Evangelisch-luth. Kirche sein. Die Tätigkeit der Stellvertreter und Stellvertreterinnen ist auf den Verhinderungsfall beschränkt.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Gemeinnützige Stiftung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.