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Pogge van Ranken Stiftung

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gemeinnützig

Die Pogge van Ranken Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiete von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Schauspielkunst sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung dieses Zwecks durch andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 51 AO oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die - Vergabe von Stipendien, Darlehen und ähnlichen Zuwendungen zur Aus- und Fortbildung an junge besonders begabte Künstler,

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand im Sinne der §§ 26, 86 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und - soweit bestellt - dem stellvertretenden Vorsitzenden. Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeden von ihnen allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist nicht beschränkt. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden. Zusätzlich können ein stellvertretender Vorsitzender und bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Pogge van Ranken Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.