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Heinrich Sauermann Stiftung

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gemeinnützig

Die Heinrich Sauermann Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 der Abgabenordnung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, b) die Förderung der Bildung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht a) im Rahmen des Stiftungszwecks zu Absatz 2 Buchst. a) durch die zweckgebundene Weitergabe der Mittel insbesondere an die Stiftung "Hospital und Kloster zum Heiligen Geist" mit dem Sitz in Flensburg zur Gewährung von Zuwendungen an - bedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, insbesondere zur Beschaffung geeigneter oder verbesserter Hilfsmittel wie Gehhilfen oder weiterer orthopädischer Hilfsmittel wie angepasstes Schuhwerk, Einlagen, Bandagen, Schienenhülsen, Stützmieder oder auch Anschaffung eines feststellbaren Fahrstuhles mit dessen zusätzlicher Sicherheit durch Fremdbedienung, Sehhilfen, Gesundheitswäsche u. ä.. Zuwendungen der "Heinrich Sauermann - Stiftung" dürfen nicht verwendet werden für Medikamente, ärztliche Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder invasive ärztliche Maßnahmen. - bedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 AO zu besonderen Anlässen, insbesondere zu Weihnachten und zu Pfingsten. b) im Rahmen des Stiftungszweckes zu Absatz 2 Buchst. b) durch die jährliche Vergabe des "Heinrich Sauermann Preises" für herausragende Leistungen an Personen der Abschlussklasse jeweils der "Fachschule für Technik und Gestaltung" und der "Berufsfachschule für Bildhauer" der Stadt Flensburg.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu sechs Personen und zwar a) einer Vertreterin / einem Vertreter der Stiftung "Hospital und Kloster zum Heiligen Geist", Flensburg, b) einer gemeinsamen Vertreterin / einem gemeinsamen Vertreter der "Fachschule für Technik und Gestaltung" und der "Berufsfachschule für Bildhauer" der Stadt Flensburg, c) einem Juristen, d) einem Neffen der Familie ….., e) einem selbstständigen Steinmetzbildhauer,

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Heinrich Sauermann Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.