Heinrich Sauermann Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Flensburg · anerkannt 2006
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist
a) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 der
Abgabenordnung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft,
b) die Förderung der Bildung.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht
a) im Rahmen des Stiftungszwecks zu Absatz 2 Buchst. a) durch die zweckgebundene Weitergabe der
Mittel insbesondere an die Stiftung "Hospital und Kloster zum Heiligen Geist" mit dem Sitz in
Flensburg zur Gewährung von Zuwendungen an
- bedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, insbesondere zur Beschaffung geeigneter oder
verbesserter Hilfsmittel wie Gehhilfen oder weiterer orthopädischer Hilfsmittel wie angepasstes
Schuhwerk, Einlagen, Bandagen, Schienenhülsen, Stützmieder oder auch Anschaffung eines
feststellbaren Fahrstuhles mit dessen zusätzlicher Sicherheit durch Fremdbedienung, Sehhilfen,
Gesundheitswäsche u. ä..
Zuwendungen der "Heinrich Sauermann - Stiftung" dürfen nicht verwendet werden für Medikamente,
ärztliche Untersuchungen, ärztliche Behandlungen oder invasive ärztliche Maßnahmen.
- bedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 AO zu besonderen Anlässen, insbesondere zu
Weihnachten und zu Pfingsten.
b) im Rahmen des Stiftungszweckes zu Absatz 2 Buchst. b) durch die jährliche Vergabe des "Heinrich
Sauermann Preises" für herausragende Leistungen an Personen der Abschlussklasse jeweils der
"Fachschule für Technik und Gestaltung" und der "Berufsfachschule für Bildhauer" der Stadt
Flensburg.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Schützenkuhle 24
24937 Flensburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu sechs Personen und zwar a) einer Vertreterin / einem Vertreter der Stiftung "Hospital und Kloster zum Heiligen Geist", Flensburg, b) einer gemeinsamen Vertreterin / einem gemeinsamen Vertreter der "Fachschule für Technik und Gestaltung" und der "Berufsfachschule für Bildhauer" der Stadt Flensburg, c) einem Juristen, d) einem Neffen der Familie ….., e) einem selbstständigen Steinmetzbildhauer,
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2006 |
|---|---|
| Anerkennung | 02.08.2006 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Oberbürgermeister/in der Stadt Flensburg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 35 in Flensburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2006 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Flensburg
Gleicher Zweck
- Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets Bochum
- Schreiber-Friebel-Stiftung Erlangen
- Paul, Greta und Berta Kaven Stiftung Hamburg
- Thörl Stiftung Rieseby
- Familie Funke - Stiftung Esterwegen
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- Zweck-Übersicht
In Schleswig-Holstein
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- Tilebein-Stiftung Stettin-Züllchow Dörmick
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