SBV-Stiftung Helmut Schumann
Sitz in Flensburg · anerkannt 2002
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist
- die Förderung der Jugendhilfe,
- die Förderung der Altenhilfe,
- die Förderung der Völkerverständigung,
- die Verfolgung mildtätiger Zwecke.
Darüber hinaus kann der Zweck der Stiftung durch die materielle Förderung anderer steuerbegünstigter
Körperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht werden, in dem diesen
insbesondere Geld- und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Erfüllung der vorstehend
aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke sowie der freien Wohlfahrtspflege zugewendet werden.
Die Förderung ist auf die Gebiete beschränkt, in denen die Stifterin Wohnungsbestand hat.
Die Förderung der Jugendhilfe erfolgt insbesonder durch:
- finanzielle Unterstützung von anderen gemeinnützigen Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen
Trägern,
- Bereitstellung von Räumlichkeiten und Einrichtungen für sinnvolle Freizeitgestaltung,
- Einsetzung von qualifizierten Hilfspersonen der Stiftung zur Betreuung der Jugendlichen.
Die Förderung der Altenhilfe umfasst neben der Bereitstellung von Räumlichkeiten
(Seniorenbegegnungsstätte) auch die Betreuung alter Mitbürger durch qualifizierte Hilfspersonen, um
der Vereinsamung entgegenzuwirken durch gemeinsame Treffen, Ausflüge und Besichtigungsfahrten.
Die Förderung der Völkerverständigung im Hinblick auf internationale Gesinnung, Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und Entwicklung des Völkerverständigungsgedankens wird insbesondere dadurch
verwirklicht, dass mittels
- Informationsseminaren,
- Vorbereitung und Durchführung von Theater- und Musikvorführungen,
- Kunstausstellungen,
- Vorlesungsveranstaltungen
die Kunst und Kultur, die Geschichte, die Sprache und das Bildungswesen, die Religion, die Sitten
und Bräuche, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten und die Art und Weise der
Lebensgewohnheiten der Bevölkerungsgruppen der Stadtteile dargestellt werden mit dem Ziel, für
das Verständnis untereinander sowie für die Respektierung der bestehenden Unterschiedlichkeiten zu
werben und dadurch einen Beitrag zur Verständigung zwischen den Bevölkerungsgruppen zu leisten.
Die Förderung mildtätiger Zwecke erfolgt durch die Gewährung von Sachmitteln für Menschen, die
infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind
oder von Finanzmitteln für Menschen, die finanziell bedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Kunst & Kultur als Stiftungszweck
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Willi-Sander-Platz 1
24943 Flensburg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne des § 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen, wovon einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss, sind gemeinsam vertretungsbefugt.
Organe
Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus mindestens fünf und höchstens sieben Personen besteht, die Mitglieder der Selbsthilfe Bauverein eG Flensburg sein müssen. Helmut Schumann ist auf Lebenszeit Mitglied des Vorstandes. Außerdem sollen in den Stiftungsvorstand a) der jeweilige Aufsichtsratsvorsitzende und ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates, b) der Vorstandsvorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied der SBV eG gewählt werden.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 18.07.2002 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Oberbürgermeister/in der Stadt Flensburg |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
In Flensburg sind insgesamt 35 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 35 in Flensburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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