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Stiftung Landleben

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gemeinnützig

Die Stiftung Landleben ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kirchheilingen.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Zweck laut Satzung

§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen
(1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand.
...
§ 9 Stiftungsvorstand
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern.
(2) Zu Lebzeiten der Stifter haben sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder
abzuberufen. Sollten sich die Stifter nicht einig sein, entscheidet der Vorsitzende über die
Bestellung und Abberufung des Vorstandes.
(3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen
Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung
erfolgreich im Interesse der Familie führen werden.
(4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die
Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter und Alexander Herzog Mitglieder des
Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder
vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren
Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald
die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur
zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifter oder,
sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des
Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
(5) Der erste Vorstand besteht aus den Stiftern Dirk Herzog und Dr. Katrin Herzog sowie
Alexander Herzog.
(6) Dirk Herzog ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des
Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung wegen
Geschäftsunfähigkeit oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
(7) Dr. Katrin Herzog ist auf Lebzeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die
Stellvertretung von Dirk Herzog sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des
Stiftungsvorstandes. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
(8) Alexander Herzog ist auf Lebzeit oder bis zu seinem Rücktritt Vorstandsmitglied und die
Stellvertretung für Dr. Katrin Herzog. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
(9) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des
Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein den
Stiftern, solange sie Mitglieder des Stiftungsvorstands sind, und zwar auch dann, wenn sie
weitere Vorstandsmitglieder berufen haben. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind
diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung
über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge
bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit der Stifter für ebendiese Angelegenheiten nicht
eingeschränkt. Sobald die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, gilt § 10
(9).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen.   (2) Abgesehen von den Gründungsorganen beträgt die Amtszeit der Organmitglieder vier Jahre. ... Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort.   (3) - (5) ...   (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.     § 8 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal fünf Mitgliedern. ¿   (2) ...   (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden jeweils für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes.   (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Kirchheilingen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2011 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Landleben“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.