Stiftung Landleben
PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag
gemeinnützig
Die Stiftung Landleben ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kirchheilingen.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.
Stiftungszweck
§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand.... § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Zu Lebzeiten der Stifter haben sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. Sollten sich die Stifter nicht einig sein, entscheidet der Vorsitzende über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter und Alexander Herzog Mitglieder des Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifter oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus den Stiftern Dirk Herzog und Dr. Katrin Herzog sowie Alexander Herzog. (6) Dirk Herzog ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung wegen Geschäftsunfähigkeit oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Dr. Katrin Herzog ist auf Lebzeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die Stellvertretung von Dirk Herzog sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Alexander Herzog ist auf Lebzeit oder bis zu seinem Rücktritt Vorstandsmitglied und die Stellvertretung für Dr. Katrin Herzog. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (9) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein den Stiftern, solange sie Mitglieder des Stiftungsvorstands sind, und zwar auch dann, wenn sie weitere Vorstandsmitglieder berufen haben. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit der Stifter für ebendiese Angelegenheiten nicht eingeschränkt. Sobald die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, gilt § 10 (9).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Abgesehen von den Gründungsorganen beträgt die Amtszeit der Organmitglieder vier Jahre. ... Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort. (3) - (5) ... (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen. § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal fünf Mitgliedern. ¿ (2) ... (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden jeweils für die Dauer der Amtszeit des Vorstandes. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5-9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Kirchheilingen
Gleicher Zweck
- Stiftung Omid München
- Bürgerstiftung Dülmen Dülmen
- von Wallenberg'sche Familienstiftung München
- Andreas Rühl Stiftung Friedrichsdorf
- Dr. Bernard und Ursula Lübbers-Stiftung für Bildung und Ausbildung Ohlstadt
- Meier MMXXV Familienstiftung Velburg
- Harald und Irene Köhl-Stiftung Neustadt an der Weinstraße
- Peter-Neef-Stiftung Achern
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- FAMUDA FOUNDATION Ilmenau
- Marie-Seebach-Stiftung Weimar
- Stiftung Hospiz Haus Geborgenheit Neustadt/Südharz
- DEAH Stiftung Sonneberg
- Kruikaohank'sche Stiftung Bad Salzungen
- Hildenbrand Vaic Familienstiftung MMXXIII Lauscha
- Professor Cuno Hoffmeister-Stiftung Sonneberg
- Dr. Dr. Engelhardt-Stiftung des Rutheneums Gera
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Landleben“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.