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REHSA Familienstiftung

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Familienstiftung

Die REHSA Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kirchheilingen.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Kunst & Kultur und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   1. Der Stiftungszweck ist die Unterstützung und Versorgung der Familie Müller, also der Stifter und deren Abkömmlinge sowie sonstiger Familienangehöriger. Zu den Abkömmlingen im Sinne dieser Satzung gehören: existierende und künftige Abkömmlinge der Stifter. Abkömmlinge im Sinne dieses Dokuments sind Verwandte in gerader Linie nach § 1589 Abs. 1 S. 1 BGB, wobei hierzu eheliche, uneheliche, leibliche Abkömmlinge und vor Vollendung des 18. Lebensjahres adoptierte Kinder gehören. Zu den sonstigen Familienangehörigen im Sinne dieser Satzung gehören existierende und zukünftige Ehepartner der Stifter.   2. Die Stiftungszwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht: a. die Sicherung des Lebensabends der Stifter; b. die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums und Existenzgründung der Abkömmlinge der Stifter; c. Unterstützung der Abkömmlinge der Stifter bei der der beruflichen wirtschaftlichen Existenzgründung und entsprechender Investitionen in ihre Zukunft; d. die Absicherung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Abkömmlinge der Stifter; e. finanzielle Unterstützung sonstiger Familienangehöriger in Fällen wirtschaftlicher Not oder Bedürftigkeit; f. Abhaltung eines jährlichen Familientages der Familie Müller. 3. Daneben kann auch die Förderung kultureller Zwecke (Museen; Stärkung des Heimatortes etc.) verwirklicht werden. 4. Die Stiftung kann Betriebe und Unternehmen gründen oder sich daran beteiligen und die Gesellschafterrechte daran wahrnehmen. 5. Sofern die Stiftung über ausreichendes sonstiges Vermögen verfügt und die Destinatäre im Inland dadurch nicht benachteiligt werden, kann sie weiterhin selbst gemeinnützige und nicht-gemeinnützige Stiftungen gründen und/ oder Zweckvermögen oder vergleichbare Vermögensmassen zur Förderung der Destinatäre im In- und Ausland schaffen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 8 Vertretung   1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Abweichend hiervon gilt, dass jeder Stifter als Vorstandmitglied stets einzelvertretungsberechtigt ist. Bildet einer der Stifter mit nur einem weiteren Mitglied den Vorstand, hat auch dieses Mitglied Einzelvertretungsbefugnis, wobei intern als vereinbart gilt, dass grundsätzlich der Stifter die Vertretung des Vorstandes vornimmt. 2. Insbesondere nimmt der Stiftungsvorstand die Funktion des Gesellschafters in den zur Stiftung gehörenden Gesellschaften war und vertritt die Stiftung in den Gesellschafterversammlungen. 3. Der Vorstand kann im Einvernehmen mit dem Familienrat einem Vorstandsmitglied im Einzelfall Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Das Vorstandsmitglied, das von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden soll, ist hierbei nicht stimmberechtigt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „REHSA Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigKunst & KulturMildtätigkeitFamilienstiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2024