Stiftung-Judenbach
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Judenbach · anerkannt 2014
gemeinnützig
Stiftungszweck
§ 2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Sie fördert die Kunst,
die Kultur, Bildung, Erziehung, den Sport und das Gesundheitswesen. Insbesondere dient sie der Förderung der Hilfe für Behinderte i. S. d. § 52 Absatz 2 Ziffer 10 AO. Sie fördert Wissenschaft und Forschung, dient der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz, der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Mönchsberg und Neuenbau. Dieser räumliche Tätigkeitsbereich beschränkt sich auch im Falle einer möglichen kommunalen Gebiets- und Strukturänderung auf das derzeitige Gebiet der Einheitsgemeinde Judenbach. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen ist durch Satzungsänderung möglich.
(2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden später zugestiftete Immobilien und
sonstige Vermögensgegenstände im Sinne des Stiftungszweckes genutzt, wie auch die Erträge aus den Mieten und sonstigen Einnahmen.
Bei einer Ubertragung von öffentlich geförderten Liegenschaften vor Ablauf der
Bindungsfrist wird die Zweckbindung für die ausgereichten Fördermittel dauerhaft,
d.h. über die Zweckbindungsfrist hinaus unabänderbar festgelegt, so dass die
Zweckbindung über die Stiftung länger und besser verwirklicht wird als dies bei der
Gemeindeträgerschaft zwingend ist, so dass auf diesem Wege der Voraussetzung
des § 67 Thüringer Kommunalordnung ebenso wie den Vorgaben der Förderbescheide für die Liegenschaften entsprochen wird. Vor Annahme einer solchen Zustiftung ist die Stellungnahme bzw. Zustimmung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Zustiftung nur bei Zustimmung dieser Behörde anzunehmen.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Förderung und bei hinreichenden Finanzmitteln Trägerschaft des Kultur- und
Vereinshauses mit Außenanlagen, Alte Handelsstraße 100, als Stätte der Begegnung, Kultur- und Vereinsarbeit;
2. Förderung des Multifunktionszentrums Alte Handelsstraße 83 verbunden mit
der Schaffung eines Ortszentrums mit Darstellung der Spielzeugtradition, des
Spieldesign, des Nachlasses von Ah-Kurt Baumgarten, der Spielzeugsammlung der Familie Weidner sowie Veranstaltungen und Ausstellungen im Hinblick auf den Stiftungszweck.
3. Anbindung und Erstreckung der Einheitsgemeinde Judenbach an die naturnahe Infrastruktur, insbesondere Wanderwege, an den geplanten Lutherweg und die Mountainbikestrecke Rennsteig; Optimierung einer Verknüpfung des Wanderns mit dem Wintersport;
4. Kombination von Ausstellungen mit Kreativwerkstatt, pädagogischen Konzepten sowie Kooperation mit der Volkshochschule des Landkreises Sonneberg und sonstigen Bildungs- und Kultureinrichtungen;
5. Pflege der geschichtlichen und kulturellen Tradition z. B. durch Unterstützung
musealer Ausstellungen und der traditionellen Heimatfeste; Förderung des Brauchtums und der Heimatpflege durch Unterstützung derartiger Veranstaltungen und Vereine;
6. Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäuden sowie deren artgerechte Nutzung;
7. Unterstützung von Kinder- und Jugendprojekten, vornehmlich der Kindertagesstätten, Schulen und Jugendverbände durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei Durchführung von Einzehprojekten und Unterstützung von Fortbildungs- und lnformationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der Einheitsgemeinde Judenbach; Förderung der musischen Ausbildung und Erziehung der Jugend;
8. Erarbeitung eines Modellprojekts altersgerechtes Wohnen und Wiederbelebung örtlicher Bausubstanz, dazu zählen vor allem Leistungen bei der Beschaffung und Erhaltung von Wohnungen, die den Bedürfnissen älterer und behinderter Menschen entsprechen (barrierefreies Wohnen);
9. Förderung der Verbesserung von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Angebote der Kinderbetreuung und Hilfe insbesondere für alleinerziehende Elternteile, Unterhaltung und Unterstützung von Familienberatungsstellen sowie Veranstaltungen zum Thema "Ehe und
Familie¿, Förderung von Erfahrungsaustauschgruppen zu Familienproblemen
und Familienfragen.
10. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen,
insbesondere Förderung der ortsansässigen gemeinnützigen Vereine;
11. Förderung von Wissenschaft und Forschungsprojekten auf den Gebieten des Stiftungszweckes, insbesondere durch die Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien sowie Unterstützung von Einzelprojekten und Durchführung und Unterstützung von Symposien, Tagungen und Kolloquien;
12. Nationale und internationale Ausstellungen und Veranstaltungen auf den vorgenannten Gebieten sowie zur Umsetzung, Transparenz und Förderung des Stiffungszweckes;
13. Schutz der Umwelt durch Einsatz erneuerbarer Energien; Schaffung eines Beratungs- und Kompetenzzentrums, insbesondere für die Nutzung alternativer Energiequellen wie etwa der Solarenergie; Senkung der Energiekosten in dem Gebiet des Stiftungszwecks, insbesondere der Unterstützung der begünstigten Personen dienenden Baulichkeiten durch Einsatz alternativer und erneuerbarer Quellen;
14. Förderung von Bürgerbeteiligungen und Öffentlichkeitsarbeit;
15. Unterstützung unverschuldet in Not geratener Personen, insbesondere finanzielle und personelle Hilfe für Unfall- und Kriminalitätsopfer, Notlagen durch Naturkatastrophen und Krankheit;
16. Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung der Landschaftspflege;
17. Unterstützung hilfsbedürftiger und auf Sozialhilfe angewiesener Personen, insbesondere Jugendlicher und älterer Menschen zwecks Ermöglichung eines menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften. Diese Maßnahmen müssen der sozialen Eingliederung bzw. dem Erhalt des Lebensumfeldes hilfreich sein.
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen.
Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.
Da die Stiftung ¿ zumindest in den ersten Jahren ¿ nicht sofort und gleichzeitig alle
Zwecke erfüllen kann, sind zunächst die unter Ziffer 1 bis 5 aufgeführte Zwecke zu fördern. Weitere Stiftungszwecke dürfen nur erfüllt werden, wenn dadurch die Zuwendungen für die unter 1 bis 5 aufgeführten Zwecke nicht beeinträchtigt werden oder aber durch Kooperationen mit anderen Geldgebern ein weiterer Stiftungszweck gemäß Ziffer 6 bis 16 erfüllt werden kann. Uber die Zweckerfüllung entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage.
(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind.
(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftungen nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Alte Handelsstraße 83
96515 Judenbach
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. ... (2) - (7) ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) Mitgliedern. ... (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem ersten Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden, von dem zweiten Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden und des ersten Stellvertreters und von einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung auch des zweiten stellvertretenen Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (5) - (9) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5-20
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 03.11.2014 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
In Judenbach sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Judenbach erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Anerkennungsjahr 2014 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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