Stiftung-Judenbach
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gemeinnützig
Die Stiftung-Judenbach ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Sonneberg.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. Sie fördert die Kunst, die Kultur, Bildung, Erziehung, den Sport und das Gesundheitswesen. Insbesondere dient sie der Förderung der Hilfe für Behinderte i. S. d. § 52 Absatz 2 Ziffer 10 AO. Sie fördert Wissenschaft und Forschung, dient der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz, der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Mönchsberg und Neuenbau. Dieser räumliche Tätigkeitsbereich beschränkt sich auch im Falle einer möglichen kommunalen Gebiets- und Strukturänderung auf das derzeitige Gebiet der Einheitsgemeinde Judenbach. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen ist durch Satzungsänderung möglich. (2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden später zugestiftete Immobilien und sonstige Vermögensgegenstände im Sinne des Stiftungszweckes genutzt, wie auch die Erträge aus den Mieten und sonstigen Einnahmen. Bei einer Ubertragung von öffentlich geförderten Liegenschaften vor Ablauf der Bindungsfrist wird die Zweckbindung für die ausgereichten Fördermittel dauerhaft, d.h. über die Zweckbindungsfrist hinaus unabänderbar festgelegt, so dass die Zweckbindung über die Stiftung länger und besser verwirklicht wird als dies bei der Gemeindeträgerschaft zwingend ist, so dass auf diesem Wege der Voraussetzung des § 67 Thüringer Kommunalordnung ebenso wie den Vorgaben der Förderbescheide für die Liegenschaften entsprochen wird. Vor Annahme einer solchen Zustiftung ist die Stellungnahme bzw. Zustimmung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Zustiftung nur bei Zustimmung dieser Behörde anzunehmen. (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Förderung und bei hinreichenden Finanzmitteln Trägerschaft des Kultur- und Vereinshauses mit Außenanlagen, Alte Handelsstraße 100, als Stätte der Begegnung, Kultur- und Vereinsarbeit; 2. Förderung des Multifunktionszentrums Alte Handelsstraße 83 verbunden mit der Schaffung eines Ortszentrums mit Darstellung der Spielzeugtradition, des Spieldesign, des Nachlasses von Ah-Kurt Baumgarten, der Spielzeugsammlung der Familie Weidner sowie Veranstaltungen und Ausstellungen im Hinblick auf den Stiftungszweck. 3. Anbindung und Erstreckung der Einheitsgemeinde Judenbach an die naturnahe Infrastruktur, insbesondere Wanderwege, an den geplanten Lutherweg und die Mountainbikestrecke Rennsteig; Optimierung einer Verknüpfung des Wanderns mit dem Wintersport; 4. Kombination von Ausstellungen mit Kreativwerkstatt, pädagogischen Konzepten sowie Kooperation mit der Volkshochschule des Landkreises Sonneberg und sonstigen Bildungs- und Kultureinrichtungen; 5. Pflege der geschichtlichen und kulturellen Tradition z. B. durch Unterstützung musealer Ausstellungen und der traditionellen Heimatfeste; Förderung des Brauchtums und der Heimatpflege durch Unterstützung derartiger Veranstaltungen und Vereine; 6. Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäuden sowie deren artgerechte Nutzung; 7. Unterstützung von Kinder- und Jugendprojekten, vornehmlich der Kindertagesstätten, Schulen und Jugendverbände durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei Durchführung von Einzehprojekten und Unterstützung von Fortbildungs- und lnformationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der Einheitsgemeinde Judenbach; Förderung der musischen Ausbildung und Erziehung der Jugend; 8. Erarbeitung eines Modellprojekts altersgerechtes Wohnen und Wiederbelebung örtlicher Bausubstanz, dazu zählen vor allem Leistungen bei der Beschaffung und Erhaltung von Wohnungen, die den Bedürfnissen älterer und behinderter Menschen entsprechen (barrierefreies Wohnen); 9. Förderung der Verbesserung von der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Angebote der Kinderbetreuung und Hilfe insbesondere für alleinerziehende Elternteile, Unterhaltung und Unterstützung von Familienberatungsstellen sowie Veranstaltungen zum Thema "Ehe und Familie¿, Förderung von Erfahrungsaustauschgruppen zu Familienproblemen und Familienfragen. 10. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen, insbesondere Förderung der ortsansässigen gemeinnützigen Vereine; 11. Förderung von Wissenschaft und Forschungsprojekten auf den Gebieten des Stiftungszweckes, insbesondere durch die Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien sowie Unterstützung von Einzelprojekten und Durchführung und Unterstützung von Symposien, Tagungen und Kolloquien; 12. Nationale und internationale Ausstellungen und Veranstaltungen auf den vorgenannten Gebieten sowie zur Umsetzung, Transparenz und Förderung des Stiffungszweckes; 13. Schutz der Umwelt durch Einsatz erneuerbarer Energien; Schaffung eines Beratungs- und Kompetenzzentrums, insbesondere für die Nutzung alternativer Energiequellen wie etwa der Solarenergie; Senkung der Energiekosten in dem Gebiet des Stiftungszwecks, insbesondere der Unterstützung der begünstigten Personen dienenden Baulichkeiten durch Einsatz alternativer und erneuerbarer Quellen; 14. Förderung von Bürgerbeteiligungen und Öffentlichkeitsarbeit; 15. Unterstützung unverschuldet in Not geratener Personen, insbesondere finanzielle und personelle Hilfe für Unfall- und Kriminalitätsopfer, Notlagen durch Naturkatastrophen und Krankheit; 16. Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung der Landschaftspflege; 17. Unterstützung hilfsbedürftiger und auf Sozialhilfe angewiesener Personen, insbesondere Jugendlicher und älterer Menschen zwecks Ermöglichung eines menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften. Diese Maßnahmen müssen der sozialen Eingliederung bzw. dem Erhalt des Lebensumfeldes hilfreich sein. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung ¿ zumindest in den ersten Jahren ¿ nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, sind zunächst die unter Ziffer 1 bis 5 aufgeführte Zwecke zu fördern. Weitere Stiftungszwecke dürfen nur erfüllt werden, wenn dadurch die Zuwendungen für die unter 1 bis 5 aufgeführten Zwecke nicht beeinträchtigt werden oder aber durch Kooperationen mit anderen Geldgebern ein weiterer Stiftungszweck gemäß Ziffer 6 bis 16 erfüllt werden kann. Uber die Zweckerfüllung entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage. (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind. (5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftungen nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. ... (2) - (7) ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) Mitgliedern. ... (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem ersten Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden, von dem zweiten Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden und des ersten Stellvertreters und von einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung auch des zweiten stellvertretenen Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (5) - (9) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5-20
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Sonneberg
Gleicher Zweck
- St. Katharinen-Hospital Blankenburg
- Hoormann-Stiftung - Kunststiftung im Donnersbergkreis Kirchheimbolanden
- Jil Sander Art + Culture Foundation Hamburg
- WELL being Stiftung Kassel
- Stiftung Nationales Automuseum The Loh Collection Dietzhölztal
- Flügel für Kinder - Stiftung Landsberg am Lech
- Büll Family Stiftung zur Förderung der Jugend Hamburg
- Martha-und-Helga-Winterboer-Stiftung Oldenburg
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Lebensgrund Andisleben
- Wartburg-Stiftung Eisenach
- Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße Weimar
- Global Education - Stiftung für die Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich unterentwickelten Staaten Frauenwald
- Stiftung Fledermaus Erfurt
- Stiftung Wissenschaft und Technik Ilmenau Ilmenau
- Familie Henneberg Legat
- von Hopffgarten'sche milde Stiftung (Kloster St. Wilhelmi zu Mühlverstedt und Hospital St. Andreä Großengottern) Mülverstedt
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung-Judenbach“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.