Stiftung Stadtilm (in Insolvenz)
PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag
Die Stiftung Stadtilm (in Insolvenz) ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stadtilm.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung der Jugendhilfe, Altenpflege, der Unterstützung älterer und behinderter Personen und damit der Gesundheitsfürsorge, Mildtätigkeit und Sozialhilfe. Sie fördert Wissenschaft und Forschung, dient der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, dem Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, dem Umweltschutz, dem Wohlfahrtswesen, sie dient der Förderung von Ehe und Familie, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde. Des Weiteren obliegen der Stiftung mildtätige Zwecke im Rahmen der Behindertenhilfe sowie der sozialen Hilfe bedürftiger Personen. Die Stiftung dient der nachhaltigen Förderung und Entwicklung des kommunalen Umfelds und der Kultur. Gleichzeitig soll ein Miteinander der Generationen gefördert, jungen Familien eine Ansiedlung attraktiv gemacht und damit einer Entvölkerung der Gemeinde begegnet werden. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich zurzeit auf die Gemeinde Stadtilm/Thüringen. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen ist möglich. (2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden sowohl später hinzuerworbene Immobilien zwecks Errichtung von Unterbringungsmöglichkeiten älterer und behinderter Menschen, sportlicher und sonstiger Betätigung im Sinne des Stiftungszweckes zugunsten des geförderten Personenkreises genutzt, wie auch die Erträgnisse aus den Mieten dieser und der weiteren eventuell zugestifteten Grundstücke. Sollte die Gemeinde Stadtilm durch Zusammenlegung, Auflösung usw. nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zugunsten der Rechtsnachfolger in einer Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet Stadtilm. (3)... (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu. § 3 Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und maximal fünf (5) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind a) der Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) ein bis drei weitere Vorstandsmitglieder. ... Der erste Vorstand (Gründungsvorstand) wird von den Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt. (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Kuratorium Mitglieder: 5-20
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Gleicher Zweck
- Familienstiftung Kelleli Glinde
- Bremer Schuloffensive gemeinnützige Stiftung Bremen
- Sonia und Kai Pohlmann Stiftung Hamburg
- Andromeda Saxonia Beselich
- Bürgerstiftung Achern und der Region Achern
- Bürgerstiftung Grenzach-Wyhlen Grenzach-Wyhlen
- Hans und Ria Messer Stiftung - Stiftung für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Soziales Königstein im Taunus
- Franz Joseph und Ilse Rankl Stiftung München
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Bäder-Stiftung Berlin
- Stiftung Tulipan Gera
- Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ Gera
- Stiftung Zeitreise Kyffhäuserland Kyffhäuserland
- Gordon Speda Stiftung Lauscha
- Diakonische Förderstiftung "Werner Sylten" Bad Köstritz Bad Köstritz
- Stiftung Gödick´sche Häuser Nobitz
- Sècrit Familienstiftung Lauscha
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Stadtilm (in Insolvenz)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.