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Stiftung evangelische Akademie Thüringen

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gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Stiftung evangelische Akademie Thüringen ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neudietendorf.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung dient der Förderung von Kultur, Wissenschaft, politischer Bildung und Erwachsenenbildung, sowie des evangelischen Glaubens- und Weltverständnisses.   Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch     1. die personelle, ideelle und finanzielle Förderung der Evangelischen Akademie Thüringen,   2. die Unterstützung der von der Evangelischen Akademie betreuten herausgegebenen und erstellten Publikationen,   3. die Erhaltung, Verbesserung und Erweiterung der räumlichen Unterbringung der Evangelischen Akademie Thüringen,   4. die Durchführung von Veranstaltungen- gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie Thüringen im Bereich der Kultur, Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Religion und Gesellschaftspolitik   sowie ähnlichen Aufgaben, die gemeinnützig oder mildtätig im Sinne der Abgabenordnung sind.   (2) Bei hinreichender sächlicher und finanzieller Ausstattung sollen Verhandlungen mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen aufgenommen werden mit dem Ziel, die Trägerschaft der Evangelischen Akademie zu übernehmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand (§ 8) und der Stiftungsrat (§ 9). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) - (5) ...   § 8 Der Stiftungsvorstand (1) ... (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. ... (3) Der Stiftungsvorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden des Vorstands, den stellvertretenden Vorsitzenden sowie gegebenenfalls einen Schatzmeister. (4) Die Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn der Stiftungsrat dem im Einzelfall zustimmt. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Im Innenverhältnis ist eindeutig zu regeln, unter welchen Bedingungen und wann Alleinvertretung durch den Stellvertreter und die sonstigen Vorstandsmitglieder ausgeübt werden darf. (5) - (9) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 7-20

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung evangelische Akademie Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungKunst & KulturKirchliche StiftungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2001