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Hilde Bergerhoff-Dyrssen Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Hilde Bergerhoff-Dyrssen Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Nordstrand.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zwecke der Stiftung sind

1. die Beschaffung von Mitteln zur Förderung:

• der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO),
• der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
• des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO),

2. des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 AO) und Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO auf Nordstrand durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts;

3. die unmittelbare Unterstützung hilfebedürftiger Familien mit Kindern im Sinne des § 53 AO, die unverschuldet in Not geraten sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsrat (Vorstand im Sinne §§ 86, 26 BGB) vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrates sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden des Stiftungsrats Gebrauch zu machen.

Organe

Einziges Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat (Vorstand im Sinne der §§ 86, 26 BGB). Der Stiftungsrat besteht aus 1. der jeweiligen Bürgermeisterin / dem jeweiligen Bürgermeister der Gemeinde Nordstrand, 2. der jeweiligen Pastorin / dem jeweiligen Pastor der evangelischen Kirchengemeinde Nordstrand, 3. einem Mitglied der römisch-katholischen Kirchengemeinde mit Wohnsitz auf Nordstrand, 4. der jeweiligen Pfarrerin/dem jeweiligen Pfarrer der altkatholischen Pfarrgemeinde Nordstrand, 5. einer / einem Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, vorzugsweise einer Steuerberaterin / einem Steuerberater.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Nordstrand sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2019 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Hilde Bergerhoff-Dyrssen Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.