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Johannes Prang - Stiftung für den evangelischen Kindergarten Nordstrand-Odenbüll

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

kirchliche Stiftung

Die Johannes Prang - Stiftung für den evangelischen Kindergarten Nordstrand-Odenbüll ist eine Stiftung mit Sitz in Nordstrand.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den evangelischen Kindergarten Nordstrand-

Odenbüll der Kirchengemeinde Nordstrand-Odenbüll zur Verwirklichung des steuerbegünstigten

Zwecks "Förderung der Bildung und Erziehung". Der Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe von

Mitteln an den Kindergarten der Kirchengemeinde Nordstrand-Odenbüll.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Zwei Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 BGB. Sie sind nur zur gemeinsamen Vertretung befugt.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus dem Testamentsvollstrecker und zwei weiteren Personen besteht, nämlich dem jeweiligen Pastor / Pastorin der Kirchengemeinde Nordstrand- Odenbüll sowie dem Leiter / Leiterin des evangelischen Kindergartens Nordstrand-Odenbüll.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Johannes Prang - Stiftung für den evangelischen Kindergarten Nordstrand-Odenbüll“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.