Daniela-Appel-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2016
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe (nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO), der Kultur (nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO) sowie der Bildung (nach § 52 Abs 2 Satz 1 Nr. 7 AO).
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften in der Hansestadt Lübeck oder juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Hansestadt Lübeck, die es zur Förderung der Jugendhilfe, zur Förderung der Kunst und Kultur und zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung zu verwenden haben. Die weitergegebenen Mittel sollen dazu dienen, es Kindern mit Behinderung und Jugendlichen mit Behinderung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, auf kulturellem, besonders auf musikalischen Gebiet aktiv zu werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Postfach 2257
23510 Lübeck
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Stiftung wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sechs Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2016 |
|---|---|
| Anerkennung | 16.02.2016 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2016 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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