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Deutsche Autoimmun-Stiftung, Stiftung zur Bekämpfung von Autoimmun-Krankheiten

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 2012

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung

- von Wissenschaft und Forschung und Lehre,

- der Aufklärung der Bürger auf dem Gebiet der Autoimmunerkrankungen sowie

- der fachlichen Fortbildung der Ärzte und des ärztlichen Hilfspersonals durch die Deutsche

Gesellschaft für Autoimmun-Erkrankungen e.V. oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft bzw. durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe sämtlicher Erträgnisse des Stiftungsvermögens an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Weitergabe erfolgt vorrangig an die Deutsche Gesellschaft für Autoimmun-Erkrankungen e.V.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Wissenschaft & Forschung als Stiftungszweck

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Hopfenstr. 1 d
24114 Kiel

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vertreter im Sinne des BGB sind der Vorsitzende allein oder bei seiner Verhinderung ein Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Organe

Der Vorstand besteht aus drei Personen a) dem Vorsitzenden b) dem stellvertretenden Vorsitzenden c) dem Vorsitzenden des Kuratoriums

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2012
Anerkennung18.04.2012
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 84 Stiftungen mit Sitz in Kiel verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2012 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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