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Karl-Walter Breitling und Charlotte Breitling Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 1994

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist der Erwerb und die Ausstellung von qualitätsvollen Bildern, Graphiken und figürlichen Skulpturen. Die zu erwerbenden und dauerhaft auszustellenden Kunstwerke sollen dem gegenständlichen Kunststil entsprechen, wie er etwa zum Ausdruck kommt bei A. Dürer, P. O. Runge, Renoir, Nolde und bei den Skulpturen vom Diskuswerfer von Myron bis zu G. Kolbe, ohne dabei an die Zeiträume der vorgenannten Künstler gebunden zu sein.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Düsternbrooker Weg 1
24105 Kiel

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird durch den Stiftungsvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus einem oder zwei Mitgliedern. Ein Mitglied ist die Direktorin / der Direktor der Kunsthalle zu Kiel, Christian-Albrechts-Universität, wenn er nicht bereits dem Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1993
Anerkennung17.06.1994
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Kiel sind insgesamt 84 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1994 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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