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Stiftung Südthüringisches Kammerorchester

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gemeinnützig

Die Stiftung Südthüringisches Kammerorchester ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schmalkalden.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung von Kunst und Kultur sowie der musikalischen Bildung und Erziehung, insbesondere durch 1. die Pflege und Weiterentwicklung der musikalischen und kulturellen Werte der menschlichen Gesellschaft durch den weiteren Aufbau, Betrieb und Erhalt des Südthüringischen Kammerorchesters, 2. die Pflege orchestraler, kammermusikalischer, chorsinfonischer und Chormusik, insbesondere durch die Trägerschaft des Südthüringischen Kammerorchesters, 3. die Unterstützung von Konzerten in eigener und fremder Regie in ideeller, materieller und organisatorischer Form, so u.a. durch die Übernahme von Honorar-, Fahrt-, Übernachtungskosten, 4. die Übernahme kultureller Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 und 7, um damit u.a. besonders der Neubelebung bzw. Vertiefung der musikalischen Jugenderziehung zu dienen, so u.a. Jugendkonzerte, Instrumentalunterricht und Gesprächsforen zur Heranführung an die Musik zu fördern, 5. aus besonders dafür deklariertem Stiftungsvermögen die Förderung anderer gemeinnütziger bzw. künstlerisch und musikalisch tätiger Vereine und Chöre, so u.a. die Möglichkeit der Anstellung von Chor- und Instrumentalgruppenleitern, die die Musik auf eine breite Grundlage stellen und auch Personen bzw. Gruppen, die auf anderen Kunstebenen tätig sind, 6. die Unterstützung der Lehrtätigkeit der Musiker bzw. Instrumentalisten, die zu einem späteren Zeitpunkt für die Stiftung tätig sind, 7. die Tätigkeit in anderen deutschen Bundesländern, um im und unter dem Namen der Stiftung dem Stiftungszweck großen Raum zu gewähren, 8. die Unterstützung Jugendlicher bei der musikalischen Ausbildung, so u.a. Begabtenförderung, Stipendien, 9. den Kauf aller Arten von Instrumenten und alles andere, das dem Stiftungszweck dient, 10. die musikalische Ausbildung in vorgenanntem Sinne für bevorzugt Waisenkinder oder das Schaffen musikalischer Angebote in Kinderheimen/ Waisenhäusern bzw. die Ermöglichung kultureller Angebote für diese Kinder. Zur Bewahrung des Andenkens der Janka-Brüder, begründet durch die erfolgte Zulegung dieser Stiftung sollen diese Förderungen mit deren Namen verbunden werden. Die Stiftung kann sich ähnlichen Aufgaben widmen, die gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind und Mittelweitergaben im Sinne des Satzungszweckes tätigen. (2) Der Vorstand entscheidet allein unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel, welche Förderung und Art der Zweckverwirklichung möglich ist. Voraussetzung für die Vergabe von Stiftungsleistungen im Rahmen der Fördertätigkeit ist, dass die Förderwürdigkeit hinreichend nachgewiesen wurde. (3) Die Einzelheiten des Orchesters als Institution regelt ausschließlich der Stiftungsvorstand und bringt dies dem Stiftungsbeirat zur Kenntnis. Der Stiftungsbeirat hat lediglich ein Anhörungsrecht vor der Entscheidung des Vorstandes. Ein Orchesterinspektor kann vorübergehend, sollte der Direktor einmal ausfallen, die Leitung des Orchesters übernehmen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsbeirat (§ 9). Bestimmte Entscheidungen treffen beide Organe gemeinsam (§ 10). Personalunion in beiden Organen ist ausgeschlossen. (2) - (5) ...   § 8 Der Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und bis zu drei weiteren Personen. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird der / die Nachfolger / in durch Zuwahl seitens der verbliebenen Vorstandsmitglieder ergänzt. Ist dies nicht möglich, so obliegt die Vorstandsbestellung dem Stiftungsbeirat. Scheidet der Gründungsvorstandsvorsitzende aus, wählt der Vorstand den Vorsitzenden aus seiner Mitte. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch den Vorstandsvorsitzenden oder durch seinen Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Intern gilt als vereinbart, dass der Stellvertreter nur im Verhinderungsfalle des Vorsitzenden mit weiteren Mitgliedern handeln soll. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn der Stiftungsbeirat dem im Einzelfall zustimmt. ... (3) - (6) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2-4 Stiftungsbeirat Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Südthüringisches Kammerorchester“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:SchmalkaldenLand ThüringenKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2000