CROM Petri Familienstiftung
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Familienstiftung
Die CROM Petri Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ellrich.[1] Sie wurde 2021 errichtet und 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit und Sport & Freizeit.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist
Die Versorgung und Unterstützung des Stifters, seiner Ehefrau und seiner Abkömmlinge (Destinatäre) in allen Lebenslagen aus den Erträgen und sofern die Dauerhaftigkeit der Stiftung gewährleistet bleibt und der Stiftungszweck nicht anders zu verwirklichen ist, auch aus dem Vermögen der Stiftung.
Die Förderung des Familienzusammenhaltes und die Förderung der Gesundheit der Familie.
Das Stiftungsvermögen zu erhalten und im Rahmen des Möglichen Rücklagen zu bilden, sofern die Zweckverwirklichung dadurch nicht eingeschränkt wird.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- Die Förderung der schulischen, universitären und beruflichen Aus- und Weiterbildung insbesondere durch die Übernahme von Schul- und Studiengebühren, Kindergartenbeiträge, Hortbeiträge, Reisekosten, Semesterbeiträge, Kosten für Auslandsaufenthalte, technisches Equipment.
- Die Unterstützung bei Gründung und Aufbau einer beruflichen Existenz.
- Zuschüsse zur Geburt, zum Schulanfang, zur Konfirmation eines Kindes, zur Hochzeit, zur Pflege oder Beerdigung des Stifters, seiner Ehefrau, seiner Abkömmlinge (Destinatäre) .
-Die finanzielle Unterstützung in Fällen der wirtschaftlichen Not bei Arbeitslosigkeit oder längerfristiger Arbeitsunfähigkeit, insbesondere Zuschüsse und Kostenübernahme zur Gesunderhaltung des Stifters, des Ehepartners und der Destinatäre.
- Die Unterhaltung und Pflege des Familiengrabes.
- Die Organisation und Durchführung von Familientagen sowie deren Kostenübernahme.
- Die Bewahrung und Pflege des Familienarchives.
- Die Zahlung von Erbersatzsteuer.
- Die Übernahme oder Zuschüsse zu Weihnachtsgeschenken, Urlaubskosten insbesondere durch die Bezahlung von Hotelkosten, Kosten für Unterkunft und Essen, Kosten für Flugtickets, Ausflugskosten jeglicher Art, Sportaktivitäten oder der Kostenübernahme für Tickets- und Konzertkarten für diverse Veranstaltungen des Stifters, des Ehepartners oder der Destinatäre.
- Die Übernahme oder Zuschüsse für Kosten bei Tagesausflügen für diverse Aktivitäten (z.B. Eintrittspreise für Tierparkbesuche, Besuche von Sportveranstaltungen, Musicals, Konzerten, Badeausflügen)
- Die Übernahme oder Zuschüsse für Kosten bei Bildungsreisen.
- Eine Förderung des Stifters, seines Ehepartners oder seiner Destinatäre kann auch dadurch erfolgen das Grundstücke, Immobilien, PKWs oder andere Vermögenswerte der Stiftung kostenfrei und auf unbestimmte Zeit genutzt werden dürfen, auch wenn durch diese Nutzung kein Vermögenszuwachs entsteht. Die zum Stiftungszweck genannten Punkte sind insbesondere durch monatliche finanzielle Zuwendungen bzw. Bezahlung, durch die Bereitstellung von einem/mehreren PKW's für Fahrten insbesondere zur Ausbildungsstätte oder Arbeitsstätte, sowie der monatlichen Nutzungskostenübernahme der/des PKW's (Benzin, Diesel, ELT, Reparaturen) zu verwirklichen.
- Die Übernahme oder Zuschüsse monatlich einmaliger oder wiederkehrender Lebenshaltungskosten insbesondere für den Rundfunkbeitrag, Versicherungen, Verträge (z.B. Telefonverträge), Kostenübernahme von Strom, Trink ¿ und Abwassergebühren, Steuern, Lebensmittel- und/oder Kleidungskosten des Stifters, des Ehepartners und der
Destinatäre.
- Die Übernahme oder Zuschüsse bei entstehenden Kosten durch Ausübung von Hobbys des Stifters, des Ehepartners und der Destinatäre.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die vorgenannten Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind weder verpflichtend noch abschließend. Die Stiftung kann vielmehr auch andere Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Stiftungszwecke zu verwirklichen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind a. der Vorstand b. und der Familienrat (2) - (5) ... § 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens vier Personen. Erster Vorstand der Stiftung ist der Stifter, Oliver Petri, im Erlebensfall bis zum vollendeten 100. Lebensjahr. (2) Das Amt geht nach dem Ausscheiden oder Ableben des Stifters an die Kinder und die Ehefrau des Stifters über. Sie bleiben Vorstand im Erlebensfall bis zum vollendeten 100. Lebensjahr. (3) Nach dieser Zeit wird der Vorstand alle 5 Jahre aus dem Kreis der Destinatäre durch den Familienrat neu gewählt. (4) Der Vorstand muss ein Abkömmling von Oliver Petri sein. (5) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wählt der Familienrat aus der Mitte des Stiftungsvorstandes einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Ist ein solcher nicht bestellt, wählt der Vorstand selbst aus seiner Mitte. (6) ... § 7 Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Vorstandes (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorsitzende ist darüber hinaus von §181 BGB befreit. Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens verpflichtet. (2) - (5) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 - 4
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Ellrich verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 2020 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Gleicher Zweck
- Humanitao-Stiftung Krefeld
- GMP-Stiftung Hamburg
- Stiftung Bürgerverein Wolfenbüttel Wolfenbüttel
- Dornberger'sche Stiftung zu Ezelheim Sugenheim
- Siegfried Trimpe Stiftung Lohne
- Stiftung Attenkofer Straubing
- Charlotte Margareta Detlef - Stiftung Hamburg
- Dr. Hermann und Ellen Klaproth-Stiftung München
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung zur Wirtschaftsförderung, Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung Saalfeld-Rudolstadt (WQA) Rudolstadt
- Stiftung Nanotechnologie Jena
- Deunner-Stipendium Erfurt
- St. Wendel-Stiftung Bad Salzungen
- Martin Pottbrock Familienstiftung Düsseldorf
- Das Rat-Hoffmann'sche Schullegat Erfurt
- Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche Altenburg
- BürgerStiftung Erfurt Erfurt
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „CROM Petri Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.