Stiftung Nanotechnologie
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gemeinnützig
Die Stiftung Nanotechnologie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Nanotechnologie, die Kommunikation der wissenschaftlichen Grundlagen und Forschungsergebnisse in die Öffentlichkeit, die Förderung des studentischen und wissenschaftlichen Nachwuchses sowie von Wissenschaftlern, die Förderung der Kultur im Gebiet der Nanotechnologie sowie der internationalen Zusammenarbeit und der Völkerverständigung. (2) Der Stiftungszweck wird, jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, beispielsweIse durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: a. Zuwendungen an Einrichtungen und Personen zur Unterstützung der Forschung im Gebiet der Nanotechnologie, z.B. der Nanomaterialien. Dies erfolgt u.a. durch Leihgabe von wissenschaftlichen Geräten sowie durch finanzielle Zuschüsse. b. Förderung von Vorhaben, die wissenschaftliche Grundlagen und aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Gebiet der Nanotechnologie der breiten Öffentlichkeit, Kindern und Jugendlichen sowie der Presse, Wirtschaft und. Politik kommunizieren und zum besseren Verständnis der Nanotechnologie außerhalb der Wissenschaft beitragen. Hierfür werden beispielsweise. Vorträge, Ausstellungen, Symposien, Publikationen und Reisen organisiert bzw. unterstützt. c. Aufbau und Unterhalt einer öffentlich zugänglichen Bibliothek mit wissenschaftlichen ZeitschriftenlFachbüchern (unter Anmietung öder Erwerb entsprechender Räumlichkeitenllmmobilien), Sammlung von Infor-. mationsmaterial und Beschaffung von Zeitschriften und' Büchern; Erstellung und Betreuung einer Internetseite, Verleih von wissenschaftlichen Zeitschriften/Büchern und Zugangsvermittlung zu wissenschaftlichen Daten und Wissen (u. a. aus Datenbanken), Förderung von Publikationen. d. Gewährung von Stipendien an Diplomanden, Doktoranden, Postdoktoranden, Habilitanden und Gastprofessoren zur Durchführung von Forschungsvorhaben im Bereich Nanotechnologie; Vergabe von Stipendien an begabte bzw. finanziell eingeschränkte Studierende (auch Co-Finanzierung von anderen Stipendien). e. Förderung von Maßnahmen, die der internationalen Zusammenarbeit im Gebiet der Nanotechnologie dienen und die die Völkerverständiqunq fördern. Dies soll beispielsweise durch Unterstützung von Reisen von Wissenschaftlern und Studenten ins Ausland oder von ausländischen Wissenschaftlern und Studenten nach Deutschland für die Durchführung von Vorträgen oder Workshops erfolgen, durch zielgerichtete Stipendien für Auslandsaufenthalte von deutschen Wissenschaftlern und Studenten bzw. von Aufenthalten von ausländischen Wissenschaftlern und Studenten in Deutschland, durch Orqanisation bzw. Förderung von internationalen Workshops und Symposien in Deutschland bzw. dem Ausland sowie durch Unterstützung von internationalen wissenschaftlichen Kooperationen erfolgen. Weiterhin sollen Reisen zur Pflege und zum Aufbau von Kontakten im Ausland unterstützt werden. f. Förderung kultureller und künstlerischer Aspekte der Nanotechnologie, beispielsweise durch Förderung von Crossover-Projekten zwischen Komponisten, Malern sowie Bildhauern und Wissenschqftlern tätig in der Nanotechnologie und zwischen Schriftstellern sowie Illustratoren und Studenten der Nanowissenschaft. Damit sollen Kunstwerke, Kinder-· bücher, Bildbände etc. gefördert und initiiert werden, die aktuelle Ent- wicklungen der Nanotechnologie in kultureller und künstlerischer Sicht verarbeiten und darstellen. Desweiteren soll die Kunst in der Nanotechnologie mit Hilfe nanoskopischer Körper durch Wettbewerbe, Seminare und der Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel gefördert werden. g. Anschaffung und Leihgabe von wissenschaftlichen Geräten (Anmietung und Erwerb entsprechender Räumlichkeiten/Immobilien für die Lagerung/ Betrieb); (Co-)Förderung bzw. Durchführung von Bauvorhaben, die der Nanotechnologie dienen. h. Unterstützung der Patentierung von neuen Erkenntnissen in der Nanowissenschaft. i. Einrichtung und Vergabe von wissenschaftlichen Preisen, Studienabschluss- bzw. Promotionspreisen bzw. von Preisen, für eine besondere Kommunikation der Nanotechnologie in der Öffentlichkeit, bzw. Beteiligung an solchen Projekten. Die Höhe der Preise, die Art und die frei zu wählenden zeitlichen Abstände richten sich nach den finanziellen Mitteln der Stiftung. (3) Im Rahmen von beschränkten Ressourcen kann der Zweck auch durch die finanzielle Unterstützung solcher Organisationen, die die oben genannten Maßnahmen durchführen, erreicht werden. Bedingung ist jedoch, dass die zu begünstigende Organisation vor Zuwendung der finanziellen Unterstützung durch einen geeigneten Beleg nachweist, selbst eine steuerbegünstigte Körperschaft zu sein.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 5.806 Stiftungen im Bereich Wissenschaft & Forschung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane (1) Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Kuratorium. Eine Personalunion ist ausgeschlossen. (2) ... § 7 Siiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis zu drei Mitgliedern. Gründungsvorstand ist der Stifter. (2) Der Stifter gehört dem Vorstand auf Lebenszeit an. Zu seinen Lebzeiten ist der Stifter Vorsitzender des Vorstandes und bestellt, solange er den Vorsitz innehat, auch den stellvertretenden Vorsitzenden und ggf. das weitere Vorstandsmitglied. ... (3) - (5) ... § 8 Aufgaben des Stiftungsvorstands (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt eine Einzelvertretungsberechtigung durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes als vereinbart, für den Fall der Verhinderung vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Besteht der Stiftungsvorstand nur aus einer. Person, wird im Falle von dessen Verhinderung die Stiftung vom Vorsitzenden des Kuratoriums vertreten. (2) - (3) ...
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 1
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Wissenschaft & Forschung in Jena
- Stiftung Deutsches Optisches Museum
- Karl-Heinz-Johannsmeier-Stiftung zugunsten der Hochschulbibliothek der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
- Rainer Löhnitz Stiftung
- Hospiz- und Palliativ-Stiftung Jena
- Stiftung für Heilung und Gesundheit
- Kirchenstiftung St. Michael Jena
- ECOLIVIA - Stiftung für Natur und Klimaschutz
- Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen
- Alle 21 für Wissenschaft & Forschung in Jena
In Jena
- Professor Dr. Ulrich S. Schubert Familienstiftung
- Rainer-Wittich-Stiftung
- Stiftung Deutsches Optisches Museum
- Achim Becker - Stiftung
- Angelika Reißig & Frank Fritzlar-Familienstiftung
- Fritz Körner Stiftung
- Karl-Heinz-Johannsmeier-Stiftung zugunsten der Hochschulbibliothek der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
- Stiftung Evangelisches Studentenhaus `Karl von Hase` Jena
- Alle 47 in Jena
In Thüringen
- Gebauer Weinreich Familienstiftung Unstruttal
- Steinbrückner Stiftung 2020 Neustadt an der Orla
- Klaus R. Gähring und Renate Gähring, geb. Heinrich Stiftung Eisenach
- Kultur- und Heimatstiftung Bad Lobenstein Altengesees
- M & N Bittermann Familienstiftung MMXXIII Lauscha
- Gemeinnützige Kultur und Denkmal Stiftung Brenner Eisenach
- Klaus und Monika Ehrich Stiftung Artern
- Evangelische Stiftung Christopherushof Altengesees
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Nanotechnologie“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.