Stiftung Nanotechnologie
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2010
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung auf
dem Gebiet der Nanotechnologie, die Kommunikation der wissenschaftlichen
Grundlagen und Forschungsergebnisse in die Öffentlichkeit,
die Förderung des studentischen und wissenschaftlichen Nachwuchses
sowie von Wissenschaftlern, die Förderung der Kultur im Gebiet der Nanotechnologie
sowie der internationalen Zusammenarbeit und der Völkerverständigung.
(2) Der Stiftungszweck wird, jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel, beispielsweIse durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:
a. Zuwendungen an Einrichtungen und Personen zur Unterstützung der
Forschung im Gebiet der Nanotechnologie, z.B. der Nanomaterialien.
Dies erfolgt u.a. durch Leihgabe von wissenschaftlichen Geräten sowie
durch finanzielle Zuschüsse.
b. Förderung von Vorhaben, die wissenschaftliche Grundlagen und
aktuelle Forschungsergebnisse aus dem Gebiet der Nanotechnologie
der breiten Öffentlichkeit, Kindern und Jugendlichen sowie der Presse,
Wirtschaft und. Politik kommunizieren und zum besseren Verständnis
der Nanotechnologie außerhalb der Wissenschaft beitragen. Hierfür
werden beispielsweise. Vorträge, Ausstellungen, Symposien, Publikationen
und Reisen organisiert bzw. unterstützt.
c. Aufbau und Unterhalt einer öffentlich zugänglichen Bibliothek mit
wissenschaftlichen ZeitschriftenlFachbüchern (unter Anmietung öder Erwerb
entsprechender Räumlichkeitenllmmobilien), Sammlung von Infor- .
mationsmaterial und Beschaffung von Zeitschriften und' Büchern; Erstellung
und Betreuung einer Internetseite, Verleih von wissenschaftlichen
Zeitschriften/Büchern und Zugangsvermittlung zu wissenschaftlichen
Daten und Wissen (u. a. aus Datenbanken), Förderung von
Publikationen.
d. Gewährung von Stipendien an Diplomanden, Doktoranden, Postdoktoranden,
Habilitanden und Gastprofessoren zur Durchführung von Forschungsvorhaben
im Bereich Nanotechnologie; Vergabe von Stipendien
an begabte bzw. finanziell eingeschränkte Studierende (auch Co-Finanzierung
von anderen Stipendien).
e. Förderung von Maßnahmen, die der internationalen Zusammenarbeit im
Gebiet der Nanotechnologie dienen und die die Völkerverständiqunq fördern.
Dies soll beispielsweise durch Unterstützung von Reisen von
Wissenschaftlern und Studenten ins Ausland oder von ausländischen
Wissenschaftlern und Studenten nach Deutschland für die Durchführung
von Vorträgen oder Workshops erfolgen, durch zielgerichtete Stipendien
für Auslandsaufenthalte von deutschen Wissenschaftlern und Studenten
bzw. von Aufenthalten von ausländischen Wissenschaftlern und Studenten
in Deutschland, durch Orqanisation bzw. Förderung von internationalen
Workshops und Symposien in Deutschland bzw. dem Ausland
sowie durch Unterstützung von internationalen wissenschaftlichen
Kooperationen erfolgen. Weiterhin sollen Reisen zur Pflege und zum
Aufbau von Kontakten im Ausland unterstützt werden.
f. Förderung kultureller und künstlerischer Aspekte der Nanotechnologie,
beispielsweise durch Förderung von Crossover-Projekten zwischen
Komponisten, Malern sowie Bildhauern und Wissenschqftlern tätig in der
Nanotechnologie und zwischen Schriftstellern sowie Illustratoren und
Studenten der Nanowissenschaft. Damit sollen Kunstwerke, Kinder-·
bücher, Bildbände etc. gefördert und initiiert werden, die aktuelle Ent-
wicklungen der Nanotechnologie in kultureller und künstlerischer Sicht
verarbeiten und darstellen. Desweiteren soll die Kunst in der Nanotechnologie
mit Hilfe nanoskopischer Körper durch Wettbewerbe, Seminare
und der Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel gefördert werden.
g. Anschaffung und Leihgabe von wissenschaftlichen Geräten (Anmietung
und Erwerb entsprechender Räumlichkeiten/Immobilien für die Lagerung/
Betrieb); (Co-)Förderung bzw. Durchführung von Bauvorhaben, die
der Nanotechnologie dienen.
h. Unterstützung der Patentierung von neuen Erkenntnissen in der Nanowissenschaft.
i. Einrichtung und Vergabe von wissenschaftlichen Preisen, Studienabschluss-
bzw. Promotionspreisen bzw. von Preisen, für eine besondere
Kommunikation der Nanotechnologie in der Öffentlichkeit, bzw. Beteiligung
an solchen Projekten. Die Höhe der Preise, die Art und die frei zu
wählenden zeitlichen Abstände richten sich nach den finanziellen Mitteln
der Stiftung.
(3) Im Rahmen von beschränkten Ressourcen kann der Zweck auch durch die
finanzielle Unterstützung solcher Organisationen, die die oben genannten
Maßnahmen durchführen, erreicht werden. Bedingung ist jedoch, dass die zu
begünstigende Organisation vor Zuwendung der finanziellen Unterstützung
durch einen geeigneten Beleg nachweist, selbst eine steuerbegünstigte
Körperschaft zu sein.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Wissenschaft & Forschung: der Hintergrund
Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 5.798 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Botzstraße 5
07743 Jena
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane (1) Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Kuratorium. Eine Personalunion ist ausgeschlossen. (2) ... § 7 Siiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis zu drei Mitgliedern. Gründungsvorstand ist der Stifter. (2) Der Stifter gehört dem Vorstand auf Lebenszeit an. Zu seinen Lebzeiten ist der Stifter Vorsitzender des Vorstandes und bestellt, solange er den Vorsitz innehat, auch den stellvertretenden Vorsitzenden und ggf. das weitere Vorstandsmitglied. ... (3) - (5) ... § 8 Aufgaben des Stiftungsvorstands (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt eine Einzelvertretungsberechtigung durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes als vereinbart, für den Fall der Verhinderung vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Besteht der Stiftungsvorstand nur aus einer. Person, wird im Falle von dessen Verhinderung die Stiftung vom Vorsitzenden des Kuratoriums vertreten. (2) - (3) ...
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 1
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 29.12.2010 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
In Jena sind insgesamt 37 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2010 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Stiftungen im Umfeld
In Jena
- Ronald Enke Stiftung 2025
- Anton Bauer-Stiftung für Behindertenhilfe
- Karl-Heinz-Johannsmeier-Stiftung zugunsten der Hochschulbibliothek der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
- Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland
- Angelika Reißig & Frank Fritzlar-Familienstiftung
- Kirchenstiftung St. Michael Jena
- Achim Becker - Stiftung
- INTERSHOP-Stiftung
- Alle 37 in Jena
Gleicher Zweck
- Stiftung Marktwirtschaft Berlin
- Heidi Götzl-Wildtier-Stiftung Bayreuth
- Hilke und Fritz Wolff Stiftung Leer
- Anna-und-Heinz-von- Döllen-Stiftung Diepholz
- Stiftung Leibniz-Institut für Immuntherapie Regensburg
- Marco Rugieri Stiftung Bad Harzburg
- Beatrix Lichtken Stiftung Köln
- Michael Jahr Stiftung Hamburg
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Sparkassenstiftung Landschaftspflege Gera
- Werner Deschauer Stiftung Geisa
- Ruth & Fred Möller Stiftung Bad Langensalza
- Sacher Familienstiftung Mühlhausen
- Fauer Bhandari Foundation Berlin
- Sequoia MMXXII Stiftung Hamburg
- Stiftung "Je-Go" Jugendentwicklung-Gotha Gotha
- Pichler Familienstiftung Hünfelden / Mensfelden
- Alle in Thüringen