S24STIFTUNG24

Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig im Sinne von § 55 AO. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Stiftung ist, soweit hinreichende Stiftungsmittel zur Verfügung stehen, die Förderung 1. von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, 2. der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports, 3. Von Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens und des Brauchtums. Die Tätigkeit der Stiftung ist in erster Linie auf den Bereich des Gebietes der Stadt Jena und des Saale-Holzland-Kreises begrenzt....

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind a) der Stiftungsvorstand b) das Kuratorium. (2) - (5) ...     § 6 Stiftungsvorstand   (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens drei Personen. Geborenes Mitglied des Stiftungsvorstandes ist der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Jena-Saale-Holzland als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. ... Ein zweites Stiftungsvorstandsmitglied wird vom Verwaltungsrat der Sparkasse Jena-Saale-Holzland für die Dauer von fünf Jahren berufen. Ein drittes Stiftungsvorstandsmitglied ist von dem Verwaltungsrat der Sparkasse Jena-Saale-Holzland für die Dauer von fünf Jahren zu berufen, wenn das Kuratorium, der Stiftungsvorstand oder der Verwaltungsrat der Sparkasse Jena-SaaleHolzland dies für zweckmäßig erachten. ... (2) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Stiftungsvorstand kann im Rahmen der Geschäftsordnung bei hinreichenden Mitteln einen Geschäftsführer mit der Wahrnehmung von Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben beauftragen. ...   § 7 Aufgaben des Stiftungsvorstandes   (1) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand im Sinne von § 86, 26 BGB. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsbefugt. Im Innenverhältnis ist Vertretung durch den Vorsitzenden des Vorstandes, nur bei dessen Verhinderung durch dessen Stellvertreter, mit einem weiteren Vorstandsmitglied vorgeschrieben. Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung, er hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes Sorge zu tragen. Der Vorstand bzw. die Vorstandsmitglieder können durch Beschluss des Kuratoriums im Einzelfall von den Beschränkungen des§ 181 BGB befreit werden. (2) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 2-3 Kuratorium Mitglieder: 4-6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.