St. Raphael-Stiftung
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gemeinnützigkirchliche Stiftung
Die St. Raphael-Stiftung ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Heiligenstadt.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
§ 3
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist
1. Förderung des Wohlfahrtswesens;
2. Förderung der Altenhilfe;
3. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO;
4. Förderung der Berufsbildung;
5. Förderung kirchlicher Zwecke.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln für andere
steuerbegünstige Körperschaften zur Verwirklichung derer steuerbegünstigter
Zwecke.
Daneben kann die Stiftung ihre Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen.
(2) Der Stiftungszweck Förderung des Wohlfahrtswesens und der Altenhilfe sowie
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO wird insbesondere
verwirklicht durch den Betrieb von Wohnangeboten, Werkstätten und sonstigen
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Die Förderung der Berufsbildung wird insbesondere verwirklicht durch die
Durchführung von Bildungsangebote für Beschäftigte in Einrichtungen für
Menschen mit Behinderung und alte Menschen.
Die kirchlichen Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die
Instandhaltung und die Unterhaltung von Kapellen in den Einrichtungen von
Gesellschaften, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
(3) Die Stiftung kann ferner unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die der Erreichung oder Förderung des Stiftungszwecks dienen. Insbesondere darf sie im Rahmen dieser Zwecke auch Gesellschaften und weitere Einrichtungen gründen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Stifter bzw. seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
(6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Organ der Stiftung Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. § 7 Zusammensetzung und Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Der Vorsitzende ist der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Katholischen Kirchengemeinden in Heiligenstadt. Die weiteren vier Mitglieder werden vom Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden in Heiligenstadt bestimmt und durch den Bischof des Bistums Erfurt bestätigt. Sie sollen der römisch-katholischen Kirche angehören und die Gewähr dafür bieten, dass die Interessen der Stiftung gewahrt bleiben. Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht solche Personen sein, die aufgrund besonderer wirtschaftlicher Interessen an der Stiftung und ihrer Beteiligungen der Gefahr der Interessenkollision ausgesetzt sein könnten. (2) - (5) ... § 9 Vertretung der Stiftung Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten. Die zur Vertretung berechtigten Personen werden durch den Stiftungsvorstand berufen. Die zur Vertretung berechtigten Personen haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters gem. § 26 BGB.
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
In Heiligenstadt sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Das Anerkennungsjahr 2017 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Heiligenstadt
Gleicher Zweck
- Bürgerstiftung für die Stadt Markgröningen Möglingen
- Anneliese und Hans Imhof Stiftung Aschaffenburg
- Siebendächer Stiftung - gemeinnützige Sozial- und Kulturstiftung - Memmingen
- Stiftung Amanda Pinneberg
- Ursella - Stiftung Oberursel
- Stiftung Marienheim Berlin
- Engelbert und Hertha Albers-Stiftung Ratekau
- Karlhorst und Wilma Haibach - Stiftung Frankfurt am Main
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Schambach-Brabant-Stiftung Erfurt
- Deutsche Stiftung Zukunftsgestaltung Jena
- Basch Familienstiftung MMXXII Pommersfelden
- Hospital St. Justus, St. Spiritus und v. Eichel-Streiber'scher Stiftungsfonds Eisenach
- Friedenstein-Stiftung Gotha Gotha
- Stiftung Tulipan Gera
- Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar Weimar
- Elpida Familienstiftung Gotha
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „St. Raphael-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.