S24STIFTUNG24

St. Raphael-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die St. Raphael-Stiftung ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Heiligenstadt.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 3 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist 1. Förderung des Wohlfahrtswesens; 2. Förderung der Altenhilfe; 3. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO; 4. Förderung der Berufsbildung; 5. Förderung kirchlicher Zwecke. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstige Körperschaften zur Verwirklichung derer steuerbegünstigter Zwecke. Daneben kann die Stiftung ihre Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. (2) Der Stiftungszweck Förderung des Wohlfahrtswesens und der Altenhilfe sowie Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Wohnangeboten, Werkstätten und sonstigen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die Förderung der Berufsbildung wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Bildungsangebote für Beschäftigte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und alte Menschen. Die kirchlichen Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Instandhaltung und die Unterhaltung von Kapellen in den Einrichtungen von Gesellschaften, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. (3) Die Stiftung kann ferner unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die der Erreichung oder Förderung des Stiftungszwecks dienen. Insbesondere darf sie im Rahmen dieser Zwecke auch Gesellschaften und weitere Einrichtungen gründen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen. (4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (5) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Stifter bzw. seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. (6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organ der Stiftung Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.   § 7 Zusammensetzung und Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Der Vorsitzende ist der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Katholischen Kirchengemeinden in Heiligenstadt. Die weiteren vier Mitglieder werden vom Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden in Heiligenstadt bestimmt und durch den Bischof des Bistums Erfurt bestätigt. Sie sollen der römisch-katholischen Kirche angehören und die Gewähr dafür bieten, dass die Interessen der Stiftung gewahrt bleiben. Die Vorstandsmitglieder dürfen nicht solche Personen sein, die aufgrund besonderer wirtschaftlicher Interessen an der Stiftung und ihrer Beteiligungen der Gefahr der Interessenkollision ausgesetzt sein könnten. (2) - (5) ...   § 9 Vertretung der Stiftung Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten. Die zur Vertretung berechtigten Personen werden durch den Stiftungsvorstand berufen. Die zur Vertretung berechtigten Personen haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters gem. § 26 BGB.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „St. Raphael-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenMildtätigkeitReligion & KircheSoziales & WohlfahrtKirchliche StiftungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2017