Margarete Eisermann-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Heiligenstadt · anerkannt 2017
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 (2) S. 1 Nr. 1Abgabenordnung), des öffentlichen Gesundheitswesen oder der Bekämpfung von Tierseuchen (§ 52 (2) S. 1 Nr. 3 Abgabenordnung) und der Jugendhilfe (§ 52 (2) S. 1 Nr. 4 Abgabenordnung).
Die Stiftung verfolgt ausschließlich unmittelbare gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Gesundheit als Stiftungszweck
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Eibenweg 1
37308 Heiligenstadt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Frau Heike Büchner (Vorsitzende), Frau Jacqueline Henze (Stellv. Vorsitzende), Frau Dagmar Hildebrandt-Linne (Beisitzerin)
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2016 |
|---|---|
| Anerkennung | 13.07.2017 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Regierungspräsidium Kassel |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
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Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2017 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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