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Deutsche Stiftung Zukunftsgestaltung

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gemeinnützig

Die Deutsche Stiftung Zukunftsgestaltung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Wissenschaft und Forschung, der Förderung von Kunst und Kultur, durch die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Studenten, Doktoranden und Erwachsenen in den Bereichen Ausbildung, Fortbildung, Musikunterricht, Qualifizierung, unabhängig von Ländergrenzen und politischen Systemen. Verbunden hiermit ist die Förderung des Gemeinschaftsgedankens und der Entwicklung des kulturellen Umfeldes. Sie fördert auch ein musisches Miteinander der Jugend und bestärkt den bürgerschaftlichen Gemeinschaftssinn. Vor den Gemeinschaftsveranstaltungen sind sich die Jugendlichen verschiedener Nationalitäten in der Regel fremd und haben gegenseitige Vorbehalte. In der Gemeinschaft lernen sie sich kennen. Sie schätzen es, sich aufeinander zu verlassen. Sie kommen oft als Feinde und gehen als Freunde. Die Erfüllung des Stiftungszweckes schließt die Förderung von gemeinnützigen Projekten ein, die die Rahmenbedingungen schaffen und verbessern, um die vorgenannten Ziele zu verwirklichen. Der Stiftungszweck kann sowohl in eigener Trägerschaft wie auch in der Förderung bestehender Einrichtungen und Veranstaltungen auf dem Gebiet des Stiftungszweckes betrieben werden. Die Stiftung kann im Hinblick auf die Unterstützung anderer auf dem Gebiet des Stiftungszweckes tätigen gemeinnützigen Institutionen i. S. d. § 2 Abs. 1 mittelbeschaffend i. S. des § 58 Nr. 1 AO tätig werden. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Vergabe von Stipendien an Kinder, Jugendliche, Studenten und Erwachsene in den Bereichen Ausbildung, Fortbildung, Musikunterricht, Qualifizierung, um über diesen Einsatz den gegenseitigen friedlichen Kontakt und Gedankenaustausch über Initiativen zu verwirklichen und den Stiftungszweck zu ermöglichen. Der. Austausch, gegenseitige Besuche und Projekte stehen dabei im Vordergrund; 2. Förderung und Organisation von (internationalen) Veranstaltungen zur Ausbildung, Fortbildung, Musikunterricht, Qualifizierung (Einsatz der Friedensinitiative und Beseitigung nationaler Dissonanzen und Diskriminierungen, z.B. unter dem Motto: "Musik statt Krieg"); 3. Durchführung und Unterstützung gemeinschaftlicher Veranstaltungen von und mit Bürgern - insbesondere Jugendlichen - verschiedener Nationalitäten, z.B. internationale Jugendorchester, um bei den Beteiligten durch gemeinsames Musizieren und gemeinsame Erfolge die zwischenmenschlichen Beziehungen und Begegnungen zu vertiefen und ein friedliches Zusammenleben mit gegenseitiger Achtung und Akzeptanz zu fördern. Heranführung aller Bildungsschichten an die Kunst und Kultur; 4. Zusammenführung junger Musiker verschiedener Nationalitäten zwecks gemeinsamer Gespräche, Musikveranstaltungen und sonstiger Aktivitäten als gegenseitige Achtung, Verständigung, Information und Erkennen zusammenführender Gemeinsamkeiten und Ziele (Kultur verbindet). Informationsaustausch über nationale Besonderheiten, Möglichkeiten einer friedvollen Gemeinschaft, Hinwirken auf gegenseitige Achtung und Anerkennung. Völkerverbindender Einsatz moderner Medien als Projekt gemeinsamer Jugendtagungen; 5. Unterstützung der Anschaffung von Ausbildungsmaterial (Noten, Bücher, Musikinstrumente) zum Musikunterricht, Qualifizierung; 6. Ideelle und materielle Unterstützung von Masteranden, Doktoranden und Post-Docs im Bereich der Ausbildung, und Qualifizierung; 7. Förderung von Wissenschafts- und Forschungsprojekten auf den Gebieten des Stiftungszweckes, insbesondere durch die Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien sowie Unterstützung von Projekten, die sich mit den Stiftungszielen befassen; 8. Durchführung und Unterstützung. von Symposien, Tagungen, Kolloquien, die der Weiterentwicklung und der Erforschung der die Stiftungszwecke erfassten Gebiete bedienen; 9. Förderung der musischen Ausbildung und Erziehung. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte durchführen, unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Soweit die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung nicht die Verwirklichung aller Zwecke gleichzeitig und in gleichem Maße zulassen, entscheidet der Vorstand unter Berücksichtigung der Finanzlage, welche Projekte oder Initiativen gefördert oder in eigener Trägerschaft betrieben werden sollen. Im Rahmen der Verwirklichung ihres Satzungszweckes kann die Stiftung auch als Förderstiftung tätig werden. (3) Um die Vergabe der Stipendien und sonstige finanzielle Unterstützung der Allgemeinheit zugänglich zu machen, sind für den potentiellen Kreis der Destinatäre verständliche Förderrichtlinien und Zugangsmöglichkeiten im Sinne des § 52 Abs. 1 Abgabenordnung zu erstellen (Vergabeverordnung, Vergaberichtlinien). (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Mitarbeiter beschäftigen, notwendige Räumlichkeiten anmieten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne ganz oder teilweise an die Stiftung abzuführen sind. (5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die ersten Organmitglieder werden einschließlich ihrer Amtszeit im Stiftungsgeschäft berufen. Die Amtszeit für die folgenden Organmitglieder beträgt fünf Jahre. ... (3) - (7) ...   § 8 Vorstand (1) Abgesehen vom Gründungsvorstand besteht der Vorstand aus bis zu fünf (5) Personen. Die Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme des Gründungsvorstandes, der einschließlich der Amtszeit und der Anzahl der Mitglieder in dem Stiftungsgeschäft bestimmt ist, vom Kuratorium berufen. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern ist vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (3) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (4) - (5) ... (6) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Solange der Stifter Professor Dr. Ulrich S. Schubert Mitglied des Vorstandes ist, ist dieser auch Vorsitzender des Vorstandes. Der Stifter ist berechtigt, sein Amt als Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Vorstandes jederzeit niederzulegen. Es obliegt dann seiner Entscheidung, ob er als normales Mitglied des Vorstandes oder als Vorsitzender des Kuratoriums bzw. einfaches Mitglied dieses Organes tätig bleibt. ... (7) - (11) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 bis 5 Kuratorium Mitglieder: 1 bis 15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Deutsche Stiftung Zukunftsgestaltung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand ThüringenBildung & ErziehungKunst & KulturWissenschaft & ForschungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2020