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Stiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf

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gemeinnützig

Die Stiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wickersdorf.[1] Sie wurde 2005 errichtet und 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 4 Stiftungsorgane (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand § 5 Mitgliederzahl, Amtszeit, Zusammensetzung des Vorstandes  (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus mindestens drei Mitgliedern und höchstens fünf Mitgliedern. Zu Lebzeiten von Herrn Holger Reinhold besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied und aus höchstens drei Mitgliedern.  (2) Die ersten Vorstandsmitglieder sind vom Stifter im Stiftungsgeschäft benannt. § 6 Aufgaben des Vorstandes, innere Ordnung (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand - in vertretungsberechtigter Anzahl - vertritt die Stiftung auch gegenüber anderen Vorstandsmitgliedern.  (2) Besteht der Vorstand nur aus einem Mitglied, so vertritt dieses die Stiftung allein. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Mitgliedern, so wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Stiftungsvorstand kann Mitgliedern des Vorstandes im Einzelfall Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Der Stifter selbst ist als Mitglied des Vorstandes stets alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind:   a) der Vorstand;  b) das Kuratorium. ...   § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes   (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Stiftung wird, sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht, nach außen gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder rechtswirksam vertreten; intern gilt als vereinbart, dass zunächst der Vorsitzende mit seinem Stellvertreter die Stiftung vertritt, und nur bei Verhinderung des Vorsitzenden der Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt oder vorhanden, vertritt dieses Vorstandsmitglied die Stiftung allein.   ..

Organe

Vorstand Mitglieder: max. 3 Kuratorium Mitglieder: max. 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2013