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Stiftung Bürgerhospital Geisa

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung Bürgerhospital Geisa ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Geisa.[1] Sie ist seit 1851 anerkannt.

Stiftungszweck

§ 7 Stiftungsorgan (1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat. (2) Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter ge

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Der Pfarrer der katholischen Kirchgemeinde Geisa sowie der Bürgermeister der Stadt Geisa sind Mitglieder auf Grund ihres Amtes. Das dritte Mitglied wird vom Stadtrat der Stadt Geisa gewählt und soll ein der katholischen Kirchgemeinde Geisa angehöriger Bürger der Stadt sein. Nach Ablauf der Amtszeit führt das Mitglied die Geschäfte bis zur Wahl des Nachfolgers weiter.... (2) Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist der Pfarrer der katholischen Kirchgemeinde von Geisa. Stellvertretender Vorsitzender ist der Bürgermeister von Geisa. ... § 7 Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand verwaltet die Stiftung grundsätzlich durch 2 Mitglieder. ... (3) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Geschäftsführung / Heimleitung Mitglieder: 1

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Bürgerhospital Geisa“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GeisaLand Thüringenrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1851