Stiftung Denkzeichen
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gemeinnützig
Die Stiftung Denkzeichen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von - Kunst und Kultur, - Wissenschaft und Forschung, - Bildung, Volks- und Berufsbildung - Denkmalschutz und Denkmalpflege. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Förderung und Durchführung von nachfolgenden Maßnahmen, wobei die Rangfolge auch eine Zweckeinschränkung im Falle des Notleidens vorgibt. Ein Notleiden i.S. d. Stifterwillens liegt erst bei einem Angriff des Grundstockvermögens vor: - Bewahrung insbesondere von Denkmalen des Bauhauses insbesondere des Hauses Auerbach, nachdem das Haus Auerbach Teil des Grundstockvermögens geworden sein wird oder von Kunst- und Kulturgut der Moderne als materiellem und geistigem Erbe und zur Erforschung und Vermittlung ihrer Bedeutung etwa durch die Vergabe von Stipendien, - Förderung von vielfältigen kulturellen Aktivitäten, die der Öffentlichkeit den Zugang zu Haus Auerbach, einem kulturhistorischen Denkmal von Weltrang, ermöglichen, etwa durch Bildungsangebote für denkmalinteressierte Bürger und kulturelle Veranstaltungen, - Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten, die sich mit dem Haus Auerbach oder dem Bauhauses auseinandersetzen, - nachdem das Haus Auerbach Teil des Grundstockvermögens geworden sein wird, darf es von der Stiftung auch in geeigneter Weise für wissenschaftliche Veranstaltungen und Lehrveranstaltungen genutzt werden, - Bewahrung, Erweiterung und Vermittlung von Kunstsammlungen insbesondere im Haus Auerbach, - Erhalt, zur Pflege und zur Wiederherstellung von gegenwärtigem und vergangenen, kulturellen und künstlerischem Schaffen sowie dessen Vermittlung einschließlich handwerklicher Arbeit zu kulturellem Zwecke, - Weitergabe restauratorischen Könnens im Denkmalbereich sowie der Aus- und Weiterbildung in denkmalrelevanten Berufen, - Entwicklung und Umsetzung von Ideen, damit private Häuser, ohne zwangsläufig ein Museum zu werden, zugänglich werden und damit Architektur erlebbar wird, - Ausstellung von Kunst, bildender Kunst und privaten Kunstsammlungen. b) die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, Stiftungen und steuerbegünstigter Vereine oder gemeinnütziger Einrichtungen oder Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts, insbesondere, indem ihnen Geld und/oder Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden. Die Stiftung soll als Förderkörperschaft aber nur im Rahmen der unter Abs. 1 genannten Zwecke tätig werden. (3) Die Stiftung kann anderen Organisationen beitreten oder sich mit ihnen vernetzen, sofern hierdurch der Stiftungszweck gefördert werden kann. (4) Der Stiftungsvorstand kann bei der Auswahl der Förderprojekte im Rahmen des Stiftungszwecks Förderschwerpunkte bilden. (5) Die Stiftung kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, deren Überschüsse für den Stiftungszweck zu verwenden sind, z. B. den Unterhalt von Haus Auerbach, sobald dieses in das Eigentum der Stiftung überführt wurde. Sie darf Gesellschaften errichten oder sich an solchen beteiligen. (6) Die Stiftung kann auch unselbstständige Stiftungen (Treuhandstiftungen) als Sondervermögen verwalten. (7) Die Stiftung soll die Voraussetzung schaffen, staatliche Mittel einzuwerben, um das Erreichen ihrer Ziele zu ermöglichen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. (2) - (4) ... § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Der erste Vorstand ist im Stiftungsgeschäft berufen. Die Stifter gehören dem Vorstand auf Lebenszeit an. ... (2) Nach dem Tode eines der Stifter oder beider oder wenn diese dazu nicht mehr willens und in der Lage sind, bestellt das Kuratorium auf Vorschlag des/der verbleibenden Vorstandsmitglied(er) ein/zwei neue(s) Vorstandsmitglied(er). Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre. Eine Wiederberufung ist mehrfach möglich. Der Vorstand wählt unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) - (5) ... § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Ist ein Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, ist er von der Beschränkung des 8 181 BGB befreit. (2) ... (3) Der Vorstand kann zur Erledigung von Teilen der laufenden Geschäfte der Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen und Sachverständige hinzuziehen. Geschäftsführer und Sachverständige können die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB haben.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Bildung & Erziehung in Jena
In Jena
In Thüringen
- Stiftung ehemaliger Meininger Schüler Meiningen
- Stiftung Baukultur Thüringen Apolda
- Michaelisstift Gefell Altengesees
- Nationalstiftungen für die Hinterbliebenen der im Krieg Gefallenen Greiz
- Ronald Enke Stiftung 2025 Kahla
- Stiftung Kloster Zella Rodeberg-Struth
- Fritz Kühn-Stiftung Königsee
- Geschwister-Döge-Stiftung Gera
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Denkzeichen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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