S24STIFTUNG24

Janthor und Tappert Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Janthor und Tappert Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll den Stifter Simon Tapped, dessen Ehepartner und die leiblichen Nachkommen desSteersSimonTapped sowie Adoptiv- und Stiefkinder (¿Stifterfamilie") sowie den Sohn des Stifters Jens-JoachimTappedin allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. Der Stifter Jens-JoachimTappedist nicht begünstigt. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen  (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. Der Familienrat als weiteres Organ und die Familienversammlung als beratendes Gremium können zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens, wenn die familiären Voraussetzungen dafür gegeben sind, eingerichtet werden.   ...   § 9 Stiftungsvorstand  (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. Sofern ein Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands ist, ist ein einköpfiger Vorstand möglich.  (2) Zu Lebzeiten von Simon Tappert hat er stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen.  (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden.  (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Simon Tappert oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181BGB befreien.  (5) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Simon Tappert.  (6) Simon Tappert ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.  (7) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein dem Stifter, solange er Mitglied des Stiftungsvorstands ist, und zwar auch dann, wenn er weitere Vorstandsmitglieder berufen hat. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit von Simon Tappert für ebendiese Angelegenheiten nicht eingeschränkt. Sobald Simon Tappert aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, gilt § 10 (9).  (8) Simon Tappert kann, solange er selbst Mitglied des Vorstandes ist, weitere Vorstandsmitglieder sowie seinen Stellvertreter bestimmen und auch wieder abberufen.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Janthor und Tappert Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LauschaLand ThüringenFamilie & privatnützigrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2024