Stiftung Familie Renate und Uwe Hahn
Sitz in Busdorf · anerkannt 2004
Familienstiftung
Wofür diese Stiftung da ist
Es handelt sich um eine Familienstiftung, deren Zweck es ist, den Stiftern, ihren Kindern und
Abkömmlingen einen angemessenen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Familie & privatnützig
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Schwartkell 8
24866 Busdorf
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist alleinvertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB und vertritt die Familienstiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Organe
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Als Vorstandsvorsitzender wird der Stifte, als Stellvertreterin die Stifterin bestimmt.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 30.07.2004 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
In Busdorf sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Mit der Anerkennung 2004 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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