Stiftung24

Walter und Irmgard Lippert-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Frankfurt am Main · anerkannt 2004

gemeinnützig

Satzungszweck

Stiftungszwecke sind

a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes

gemäß § 53 Nr. 1 AO oder infolge wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 AO auf die Hilfe

anderer angewiesen sind und

b) die Förderung des Denkmalschutzes.

Der Stiftungszweck zu a) wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung blinder

Menschen in Hamburg in Form von Zuschüssen zum Lebensunterhalt oder Beihilfen für die

medizinische bzw. medizintechnische Versorgung sowie durch die Beschaffung und Weitergabe von

Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften - hier insbesondere die Hamburger

Blindenstiftung - oder Körperschaften des öffentlichen Recht.s

Der Stiftungszweck zu b) wird verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an

andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die

Erhaltung und Wiederherstellung von nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften anerkannten

Baudenkmälern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Gallusanlage 7
60301 Frankfurt am Main

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsbefugt. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus höchstens drei Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2017
Anerkennung07.08.2004
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Pinneberg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 1.039 Stiftungen mit Sitz in Frankfurt am Main verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2004 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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