S24STIFTUNG24

Walter und Irmgard Lippert-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Hinweis zum Sitz

Diese Stiftung wird im Stiftungsverzeichnis von Schleswig-Holstein geführt, die hier genannte Anschrift liegt in Hessen. Nach der Satzung liegt der Sitz im Land des Registers; die Anschrift ist meist die einer verwaltenden Bank, Kanzlei oder eines Treuhänders. Zuständig ist die Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.

Die Walter und Irmgard Lippert-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2004 und 2017. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Stiftungszwecke sind a) die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes gemäß § 53 Nr. 1 AO oder infolge wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit gemäß § 53 Nr. 2 AO auf die Hilfe anderer angewiesen sind und b) die Förderung des Denkmalschutzes. Der Stiftungszweck zu a) wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung blinder Menschen in Hamburg in Form von Zuschüssen zum Lebensunterhalt oder Beihilfen für die medizinische bzw. medizintechnische Versorgung sowie durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften - hier insbesondere die Hamburger Blindenstiftung - oder Körperschaften des öffentlichen Recht.s Der Stiftungszweck zu b) wird verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Erhaltung und Wiederherstellung von nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Baudenkmälern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsbefugt. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus höchstens drei Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Walter und Irmgard Lippert-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.