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Kyffhäuser-Stiftung

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gemeinnützig

Die Kyffhäuser-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Sondershausen.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung wird operativ auf dem Gebiet des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätig und wird Denkmale und Kulturgüter, die historisch, wissenschaftlich oder künstlerisch bedeutsam sind und die Denkmaleigenschaft besitzen (Bau- und Bodendenkmale, Naturdenkmale) wiederherstellen, pflegen, erhalten, sanieren und bautechnisch/bauhistorisch weiterentwickeln. Darüber hinaus soll im Umfeld der zu fördernden Vorhaben das ursprüngliche Landschaftsbild, Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften gewahrt werden.   (2) Daneben kann die Stiftung als Förderstiftung im Bereich der Förderung der Bildung, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Kunst und Kultur, des Naturschutzes, der Heimatpflege und des traditionellen Brauchtums tätig werden und andere steuerbegünstigte privatrechtliche Körperschaften oder juristische Person des öffentlichen Rechts unterstützen, soweit diese ihrer Satzung nach zumindest auch den beabsichtigten Förderzweck steuerbegünstigt und gemeinnützig verfolgen, wenn die Verwendung der Förderung ausschließlich zu diesem Zweck sichergestellt ist.   (3) Die Stiftung darf ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke auch unmittelbar in Zweckbetrieben in Form von Gesellschaften oder in sonstiger Rechtsform verfolgen. Ihr ist es erlaubt, sich zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben an Unternehmen zu beteiligen oder solche zu gründen, die Denkmale und/ oder Kulturgüter bzw. kulturellen Einrichtungen betreiben. Überdies ist es ihr gestattet, zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe zu unterhalten und Vermögen zu verwalten.   (4) Das Wirken der Stiftung ist örtlich begrenzt auf den Kyffhäuserkreis wie er zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung bestand.   (5) Durch eine Satzungsänderung kann bestimmt werden, dass für die Zukunft die verschiedenen in Absätzen 1 bis 3 genannten gemeinnützigen Zwecke des operativen und fördernden Bereichs neu geordnet werden dürfen, sofern gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen. Im Einzelnen bedeutet dies, dass Zwecke, die derzeit aufgrund der vorhandenen Mittel lediglich fördernd verwirklicht werden, später (selbst) operativ erfüllt werden können. Ebenso dürfen Zwecke, die in den Anfangsjahren operativ verwirklicht werden, später aber ggf. an Bedeutung verlieren, dann fördernd umgesetzt werden.   (6) Die Stiftung darf treuhänderische Stiftungen verwalten, sofern deren Zweck mit dem Zweck der Stiftung in Einklang steht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Daneben kann ein fachlicher Beirat zur Unterstützung beider Organe gebildet werden. Der Beirat wird vom Vorstand berufen und abberufen. Er gibt sich in Abstimmung mit dem Vorstand eine Geschäftsordnung. ...  § 7 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. ...   § 8 Aufgaben des Vorstandes  (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im lnnenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 7 - 10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Kyffhäuser-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.