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Kyffhäuser-Stiftung

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gemeinnützig

Die Kyffhäuser-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Sondershausen.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Umwelt, Natur & Tiere.

Wofür diese Stiftung da ist

§2 Stiftungszweck
 
(1) Die Stiftung wird operativ auf dem Gebiet des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätig und wird
Denkmale und Kulturgüter, die historisch, wissenschaftlich oder künstlerisch bedeutsam sind und die Denkmaleigenschaft besitzen (Bau- und Bodendenkmale,
Naturdenkmale) wiederherstellen, pflegen, erhalten, sanieren und bautechnisch/bauhistorisch weiterentwickeln. Darüber hinaus soll im Umfeld der zu fördernden
Vorhaben das ursprüngliche Landschaftsbild, Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften gewahrt werden.
 
(2) Daneben kann die Stiftung als Förderstiftung im Bereich der Förderung der Bildung, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Kunst und Kultur, des
Naturschutzes, der Heimatpflege und des traditionellen Brauchtums tätig werden und andere steuerbegünstigte privatrechtliche Körperschaften oder juristische Person
des öffentlichen Rechts unterstützen, soweit diese ihrer Satzung nach zumindest auch den beabsichtigten Förderzweck steuerbegünstigt und gemeinnützig verfolgen,
wenn die Verwendung der Förderung ausschließlich zu diesem Zweck sichergestellt ist.
 
(3) Die Stiftung darf ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke auch unmittelbar in Zweckbetrieben in Form von Gesellschaften oder in sonstiger Rechtsform
verfolgen. Ihr ist es erlaubt, sich zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben an Unternehmen zu beteiligen oder solche zu gründen, die Denkmale und/ oder
Kulturgüter bzw. kulturellen Einrichtungen betreiben. Überdies ist es ihr gestattet, zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben steuerpflichtige wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe zu unterhalten und Vermögen zu verwalten.
 
(4) Das Wirken der Stiftung ist örtlich begrenzt auf den Kyffhäuserkreis wie er zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung bestand.
 
(5) Durch eine Satzungsänderung kann bestimmt werden, dass für die Zukunft die verschiedenen in Absätzen 1 bis 3 genannten gemeinnützigen Zwecke des
operativen und fördernden Bereichs neu geordnet werden dürfen, sofern gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen. Im Einzelnen
bedeutet dies, dass Zwecke, die derzeit aufgrund der vorhandenen Mittel lediglich fördernd verwirklicht werden, später (selbst) operativ erfüllt werden können. Ebenso
dürfen Zwecke, die in den Anfangsjahren operativ verwirklicht werden, später aber ggf. an Bedeutung verlieren, dann fördernd umgesetzt werden.
 
(6) Die Stiftung darf treuhänderische Stiftungen verwalten, sofern deren Zweck mit dem Zweck der Stiftung in Einklang steht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Daneben kann ein fachlicher Beirat zur Unterstützung beider Organe gebildet werden. Der Beirat wird vom Vorstand berufen und abberufen. Er gibt sich in Abstimmung mit dem Vorstand eine Geschäftsordnung. ...  § 7 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. ...   § 8 Aufgaben des Vorstandes  (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im lnnenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 7 - 10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Sondershausen sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2021 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Kyffhäuser-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.