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AUTIVV 2022 Stiftung

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Die AUTIVV 2022 Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Brotterode-Trusetal.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit, Kunst & Kultur und Sport & Freizeit.

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2
Stiftungszweck 
(1) Die Stiftung soll die Stifterin, den Stifter ("die Stifter") und die leiblichen Nachkommen der
Stifter ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. 
(2) Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. 
(3) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. 
(4) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung, die finanzielle Bildung sowie die individuellen Lebensziele der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. 
(5) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche,
familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei
unterstützen.
(6) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 
      a) die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der
Persönlichkeitsentwicklung und des
           Familienaufbaus, 
      b) die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen (z.B.
Immobilien) durch die Stifterfamilie, welche die
           Stiftung über das zum Zeitpunkt der
Stiftungserrichtung vorhandene Grundstockvermögen hinaus anschafft oder erhält, 
      c) Gestaltung von gemeinsamen Erlebnissen, Festen, Veranstaltungen und Reisen sowie
regelmäßige Familientreffen. Mindestens einmal
           im Jahr soll eine solche Veranstaltung
stattfinden, 
      d) die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten 
              aa) einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums, 
              bb) von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen, 
              cc) einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung, 
              dd) einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern, 
              ee) der Gesundheitsförderung/ Gesunderhaltung, z. B. Rehabilitationsmaßnahmen,
alternative Medizin, u. ä. Ausgaben, die nicht von
                    der  Krankenversicherung getragen
werden, 
              ff) von Beerdigungen und der Grabpflege, 
             gg) des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, z. B. längere Krankheit,
Arbeitslosigkeit sowie Folgen von Naturkatastrophen und
                    Ähnlichem 
             hh) die Sicherung des Lebensabends der Stifterin und des Stifters. 
(7) Die Stiftung kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, deren Überschüsse für den Stiftungszweck zu verwenden sind. Sie darf Gesellschaften errichten oder sich an solchen
beteiligen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5   Organ der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand.  (2) - (3) ...   § 6  Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus 1-3 Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, sofern die Stifter diese Ämter nicht mehr selbst wahrnehmen.  (2) Die Stifter sind unbefristet auf Lebenszeit im Vorstand tätig, sofern sie ihr Amt nicht selbst niederlegen. Scheidet ein Stifter oder ein anderes Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, so ergänzt sich der Vorstand selbst. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 5 Jahre. Zu ihren Lebzeiten sorgen die Stifter rechtzeitig für ihre eigene Nachfolge. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, ist in jedem Fall ein Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Destinatäre zu bestimmen.   (3) - (4) ...    § 7  Aufgaben des Vorstandes  (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung allein vertritt, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind die Stifter Mitglieder des Stiftungsvorstands, ist sie von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. Weiteren Vorstandsmitgliedern kann die Befreiung aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erteilt werden. (2) Mitglieder des Stiftungsvorstands können sich durch einen in schriftlicher oder notarieller Form bevollmächtigten Dritten vertreten lassen.   (3) - (5) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Brotterode-Trusetal sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2022 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „AUTIVV 2022 Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigGesundheitKunst & KulturSport & Freizeitrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022