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St. Johannesstift

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Stiftung „St. Johannesstift“ ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schimberg.[1] Sie wurde 2014 errichtet und 1884 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sonstige, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Satzungszweck

§ 7 Stiftungsorgane
(1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsbeirat (§ 9). Bestimmte Entscheidungen treffen beide Organe gemeinsam (§ 10). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen.
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§ 8 Der Stiftungsvorstand
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(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung nach Maßgabe des Absatzes 5 gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn der Stiftungsbeirat dem im Einzelfall zustimmt. ...
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(5) Der Vorsitzende und seine Stellvertreter vertreten den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind von den Beschränkungen des im § 181 BGB bereit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter haben jeweils Alleinvertretungsmacht, wobei im Innenverhältnis vereinbart wird, dass die stellvertretenden Vorsitzenden nur bei Verhinderung des Vorsitzenden des Vorstandes in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung tätig werden. ...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§4 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind 1. der Vorstand und 2. das Kuratorium.   §5 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden. Der Vorstand soll besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Er soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus. Bei der Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu beachten. (3) Der Vorstand genießt im Außenverhältnis uneingeschränkte Vertretungsmacht. Im lnnenverhältnis ist er hingegen nach Maßgabe der vom Kuratorium in der Geschäftsordnung für den Vorstand festzulegenden zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte sowie durch die bestehende Stiftungsaufsicht in seiner Verfügungsbefugnis eingeschränkt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Schimberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1884 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „St. Johannesstift“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.