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St. Johannesstift

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Stiftung „St. Johannesstift“ ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ershausen.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1884 und 2014. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sonstige, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsbeirat (§ 9). Bestimmte Entscheidungen treffen beide Organe gemeinsam (§ 10). Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen....   § 8 Der Stiftungsvorstand... (2) Der Vorstand führt die Geschäfte des laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung nach Maßgabe des Absatzes 5 gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn der Stiftungsbeirat dem im Einzelfall zustimmt....... (5) Der Vorsitzende und seine Stellvertreter vertreten den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind von den Beschränkungen des im § 181 BGB bereit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter haben jeweils Alleinvertretungsmacht, wobei im Innenverhältnis vereinbart wird, dass die stellvertretenden Vorsitzenden nur bei Verhinderung des Vorsitzenden des Vorstandes in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung tätig werden....

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§4 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind 1. der Vorstand und 2. das Kuratorium.   §5 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden. Der Vorstand soll besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Er soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus. Bei der Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu beachten. (3) Der Vorstand genießt im Außenverhältnis uneingeschränkte Vertretungsmacht. Im lnnenverhältnis ist er hingegen nach Maßgabe der vom Kuratorium in der Geschäftsordnung für den Vorstand festzulegenden zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte sowie durch die bestehende Stiftungsaufsicht in seiner Verfügungsbefugnis eingeschränkt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „St. Johannesstift“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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