Stiftung24

Max-Zöllner-Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 2004

Zweck laut Satzung

§2 Stiftungszweck
 
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
 
(3) Zweck der Stiftung ist die Betreuung, Förderung und Bildung blinder,
sehbehinderter, schwerhöriger, gehörloser und taubblinder Menschen im
Freistaat Thüringen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
die finanzielle Unterstützung von Projekten, Verbänden, Vereinen und
Einrichtungen sowie auch Personen, die der Fürsorge und Förderung von
Blinden, Sehbehinderten, Schwerhörigen, Gehörlosen und Taubblinden dienen.
 
(4) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Stiftungsrat. Näheres
ergibt sich aus den Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln, wo u.a.
Wertgrenzen festgelegt werden.
 
(5) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Gutenbergstraße 29a
99423 Weimar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane  (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.         ...   § 7 Vorstand  (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.          ...   (4) Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.   ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2004
Anerkennung11.03.2004
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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