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Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße

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Die Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1999 und 2002. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Internationales & Entwicklung und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Zweck der Stiftung   (1) Die Stiftung dient der deutschen und internationalen wissenschaftlichen Forschung zu Entstehung, Erscheinungsformen und Überwindung von Diktaturen in Europa sowie der Unterstützung von Initiativen zu ihrer geschichtlichen Überwindung. Sie arbeitet die SED-Diktatur wissenschaftlich auf und setzt dies in politische Bildungsarbeit um. Sie verbindet dies mit der Betreibung der Gedenkund Bildungsstätte Andreasstraße Erfurt als authentischen und würdigen Ort des öffentlichen und individuellen Erinnerns an die Opfer und die Überwindung der SED-Diktatur in Thüringen. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Durchführung wissenschaftlicher Projekte und Projekte der historisch-politischen Bildung. Hierzu kooperiert die Stiftung insbesondere mit der FSU Jena. Die Stiftung kann Stipendien vergeben, Tagungen und Symposien veranstalten und fördern sowie Publikationen herausgeben und unterstützen. (3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten und Hilfspersonen heranziehen. Die Stiftung kann Mittel gelegentlich einer anderen Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne von Abs. 1 zuwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§8 Organe und Gremien der Stiftung  (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand  (§ 9) und der Stiftungsrat (§ 10). Eine Personalunion in Organen und Gremien der Stiftung ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind die Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats und des Beirats für Aufarbeitung.  (2) Gremien der Stiftung sind der wissenschaftliche Beirat (§ 11) und der Beirat für Aufarbeitung (§ 12).  (3) Die Amtszeit eines nicht geborenen Organmitgliedes beträgt in der Regel sechs Jahre. Die Amtszeit der vom Thüringer Landtag bestimmten Stiftungsratsmitglieder endet mit Aufgabe ihres Mandates oder mit Beendigung der Legislatur. Anschließende Wiederberufung ¿ auch mehrfach ¿ ist zulässig. Organmitglieder bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolgerinnen bzw. Nachfolger im Amt. Die geborenen Mitglieder des Stiftungsrates und Personen, die Kraft Amtes eine Vertretung im Stiftungsrat oder in Gremien der Stiftung wahrnehmen, scheiden mit der Beendigung ihres Amtes aus.  §9 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen. ...  (2) Die bzw. der Vorsitzende ist hauptamtlich tätig. Der bzw. die Vorstandsvorsitzende übt das Amt in einem auf die Dauer ihrer / seiner Berufung befristeten Dienstverhältnis aus. ...  (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn der Stiftungsrat dem im Einzelfall zustimmt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, entscheidet der Stiftungsrat unbeschadet der Regelungen in den Sätzen 1 und 2 über die Aufgabenverteilung des Vorstandes. Die hauptamtliche Vorständin bzw. der hauptamtliche Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt, ehrenamtliche Vorständinnen bzw. Vorstände sind nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 13

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenBildung & ErziehungInternationales & EntwicklungWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1999