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Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 1999

Stiftungszweck

§2 Zweck der Stiftung
 
(1) Die Stiftung dient der deutschen und internationalen wissenschaftlichen
Forschung zu Entstehung, Erscheinungsformen und Überwindung von Diktaturen
in Europa sowie der Unterstützung von Initiativen zu ihrer geschichtlichen
Überwindung. Sie arbeitet die SED-Diktatur wissenschaftlich auf und setzt dies in
politische Bildungsarbeit um. Sie verbindet dies mit der Betreibung der Gedenkund Bildungsstätte Andreasstraße Erfurt als authentischen und würdigen Ort des
öffentlichen und individuellen Erinnerns an die Opfer und die Überwindung der
SED-Diktatur in Thüringen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und
Durchführung wissenschaftlicher Projekte und Projekte der historisch-politischen
Bildung. Hierzu kooperiert die Stiftung insbesondere mit der FSU Jena. Die
Stiftung kann Stipendien vergeben, Tagungen und Symposien veranstalten und
fördern sowie Publikationen herausgeben und unterstützen.
(3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe
unterhalten und Hilfspersonen heranziehen. Die Stiftung kann Mittel gelegentlich
einer anderen Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts zur
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne von Abs. 1 zuwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Jenaer Straße 4
99425 Weimar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§8 Organe und Gremien der Stiftung  (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand  (§ 9) und der Stiftungsrat (§ 10). Eine Personalunion in Organen und Gremien der Stiftung ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind die Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats und des Beirats für Aufarbeitung.  (2) Gremien der Stiftung sind der wissenschaftliche Beirat (§ 11) und der Beirat für Aufarbeitung (§ 12).  (3) Die Amtszeit eines nicht geborenen Organmitgliedes beträgt in der Regel sechs Jahre. Die Amtszeit der vom Thüringer Landtag bestimmten Stiftungsratsmitglieder endet mit Aufgabe ihres Mandates oder mit Beendigung der Legislatur. Anschließende Wiederberufung ¿ auch mehrfach ¿ ist zulässig. Organmitglieder bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolgerinnen bzw. Nachfolger im Amt. Die geborenen Mitglieder des Stiftungsrates und Personen, die Kraft Amtes eine Vertretung im Stiftungsrat oder in Gremien der Stiftung wahrnehmen, scheiden mit der Beendigung ihres Amtes aus.  §9 Vorstand  (1) Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen. ...  (2) Die bzw. der Vorsitzende ist hauptamtlich tätig. Der bzw. die Vorstandsvorsitzende übt das Amt in einem auf die Dauer ihrer / seiner Berufung befristeten Dienstverhältnis aus. ...  (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn der Stiftungsrat dem im Einzelfall zustimmt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, entscheidet der Stiftungsrat unbeschadet der Regelungen in den Sätzen 1 und 2 über die Aufgabenverteilung des Vorstandes. Die hauptamtliche Vorständin bzw. der hauptamtliche Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt, ehrenamtliche Vorständinnen bzw. Vorstände sind nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 13

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2002
Anerkennung21.12.1999
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 34 in Weimar erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Weimar verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 1999 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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