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Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB)

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 2003

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung hat den Zweck, die gewerbliche Wirtschaft im Freistaat Thüringen durch Bereitstellung von Beteiligungskapital und sonstigen Finanzierungsmitteln zu stärken. Sie hat den Freistaat Thüringen bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben im Bereich der Wirtschaftsförderung zu unterstützen und dabei die Grundsätze und Ziele staatlicher Förderpolitik zu beachten.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Vergabe von Beteiligungskapital sowie durch die Gewährung von Darlehen und sonstigen Finanzhilfen. Zur Erhaltung des Stiftungsvermögens sind bevorzugt Finanzierungsformen zu wählen, die eine Rückführung und Rendite des eingesetzten Kapitals erwarten lassen.
(3) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann sich die Stiftung geeigneter Intermediäre bedienen; sie kann auch Gesellschaften/ Einrichtungen gründen bzw. sich an Gesellschaften/ Einrichtungen beteiligen, um über diese den Stiftungszweck zu verwirklichen.
(4) Soweit nicht in dieser Satzung Abweichendes festgelegt ist, entscheidet der Vorstand, auf welche Weise der Zweck der Stiftung zu verwirklichen ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Erreichbarkeit

0361/7447-522

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.   § 7 Vorstand (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus einer oder zwei im Sinne des Stiftungszweckes fachkundigen natürlichen Personen.   § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Geschäftsführung. Er führt die Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. .. .. (4) Der Vorstand kann durch Beschluss des Kuratoriums generell oder im Einzelfall von den Beschränkungen gemäß § 181 BGB befreit werden.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-2 Kuratorium Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung27.08.2003
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 750 in Erfurt erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2003 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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