Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche
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gemeinnützig
Die Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Altenburg.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugendhiife, insbesondere physisch, psychisch, sozial oder kulturell benachteiligter Kinder und Jugendlicher, insbesondere auch solcher aus dem Altenburger Land, aus den Erträgen des Stiftungskapitals, soweit nicht aus privaten oder öffentlichen Quellen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Die Stiftung verfolgt damit mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 AO. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: 1. Durch die Finanzierung und Durchführung von Maßnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen der durch die Stiftung Begünstigten sowie zur Verbesserung ihrer Lebenssituation einschließlich der ihrer Angehörigen. 2. Die Stiftung organisiert und fördert hierzu Projekte und Maßnahmen, die geeignet sind, bestehende Nachteile auf Dauer zu überwinden und soweit dies nicht möglich ist, diese im Einzelfall zu kompensieren 3. Soweit die Stiftung nicht selbst als Träger von Maßnahmen auftritt, unterstützt sie zweckentsprechende Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, wie insbesondere die Träger der freien Wohlfahrtspflege und der freien Jugendhilfe. 4. Maßnahmen im Sinne des Stiftungszwecks sind alle, die der Integration, der individuellen Förderung, der Bildung und Ausbildung, der Rehabilitation, der Sicherung des familiären Zusammenhalts. der Selbstständigkeit und der Persönlichkeitsentwicklung des begünstigten Personenkreises dienen. (3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 1. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftiiche Zwecke. 2. Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke venwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, Zuwendungen oder Unterstützungen begünstigt werden. Die Stifter und deren Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. 3. Die Zuweisung von Mitteln der Stiftung im Rahmen der Zweckbestimmung an andere juristische Personen ist zulässig, soweit diese selbst gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind und der Stiftungszweck beachtet wird. §3 Einschränkungen Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus sechs Mitgliedern. Sie werden vorbehaltlich Abs. (4) auf die Dauer von fünf Jahren bestellt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds wird das neue Mitglied nur für den Rest der Amtszeit bestellt. Wiederbestellung ist zulässig. Ein ausscheidendes Mitglied bleibt bis zur Bestellung des jeweiligen nachfolgenden Mitglieds im Amt. (2) - (5 ) ¿ (6) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt. Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Vorstand. § 8 Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Stiftungsvorstands, Geschäftsführung (1) Der Stiftungsvorstand und sein Stellvertreter vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sie sind einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis vertritt der Vorsitzende die Stiftung allein. (2) ¿ (6) ¿
Organe
Vorstand Mitglieder: 6
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Altenburg
- Evangelisch-Lutherisches Magdalenenstift
- Stiftung für Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Sport und Soziales der Sparkasse Altenburger Land
- Stiftung Gerhard Altenbourg
- Förderstiftung der VR-Bank Altenburger Land eG
- Münchhausen'sche Stiftung
- Bürgerstiftung Altenburger Land
- Hospitalstiftung zu Altenburg (Thüringen)
- Münchow Familienstiftung
- Alle 27 in Altenburg
Gleicher Zweck
- Bürgerstiftung Simbach a. Inn Simbach a. Inn
- Selinger Stiftung Hilfe für die 3. Welt München
- Sparkassenstiftung für den Landkreis Bernkastel-Wittlich Bernkastel-Kues
- Hans Veit und Johanna Dennert Stiftung Schlüsselfeld
- Fred und Irmgard Rauch Stiftung München
- Gert und Barbara Schmidt Stiftung Hamburg
- Stiftung SPES VIVA Ostercappeln
- Ottefülling Kinderstiftung Papenburg
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- FBF-Stiftung für Wissenschaft und Kunst Schmalkalden
- Marienstiftung Meiningen
- Stiftung Interessentenwald Windehausen Windehausen
- Widmaier-Stiftung Lauscha
- Max-Zöllner-Stiftung Weimar
- Stiftung ländliche Neugier
- Stiftung Leuchtenburg Seitenroda
- Eduard-Stöhr-Stiftung Eisenach
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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