Barbarossa-Stiftung
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gemeinnützig
Die Barbarossa-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Altenburg.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung der Kunst und Kultur, der Bildung, Wissenschaft und Forschung. Sie fördert und verwirklicht den Denkmalschutz und die Denkmalpflege, fördert die Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Heimatpflege und Heimatkunde. Die Stiftung dient der nachhaltigen Förderung und Entwicklung der Stadtgestaltung unter dem Gesichtspunkt der historischen Bedeutung der Region. Sie will der Bürgerschaft der Stadt Altenburg, des Freistaats Thüringen, der Bundesrepublik Deutschland und Europas die Historie und die Bedeutung der Staufer, insbesondere des Kaisers Friedrich I. Barbarossa, für die Entwicklung der Länder bewusst machen und sie in die Tätigkeit der Stiftung einbeziehen, so dass ein gemeinsames traditionsbewusstes Miteinander gefördert wird. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. wissenschaftliche Forschungen zur Stauferzeit und zum historiografischen Nachleben der Staufer; 2. bei hinreichenden Mitteln die Errichtung eines den Stiftungszweck erfassenden Museums mit den neuesten medialen Möglichkeiten und damit verbunden eine Zusammenführung, Dokumentation und Präsentation originaler Zeugnisse und Pretiosen, um die Geschichte, Kunst und Kultur des staufischen Zeitalters lebendig zu machen; 3. Unterstützung und Förderung des Geschichtsunterrichts sowie der Weiterbildung von Pädagogen mit dem zeitlichen Schwerpunkt der Stauferzeit; 4. Ausstellungen, Feste, Veranstaltungen, Kongresse, Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen auf den Gebieten des Stiftungszweckes; 5. Forschungsprojekte, die sich dem hochmittelalterlichen Pleißenland als staufisches Reichsland widmen; 6. Förderung von Projekten und Publikationen, die die Arbeit der Stiftung und der durch sie initiierten wissenschaftlichen Forschung öffentlich verfügbar machen; 7. Erhaltung, Restaurierung und objekt- bzw. artgerechte Nutzung historischer denkmalgeschützter Bauten und historischer Landschaften; 8. Förderung von Projekten zum Erhalt der Kulturlandschaft und Durchführung der Landschaftspflege im Sinne eines umweltbewussten historischen Erbes; 9. Unterstützung von Bildungseinrichtungen bei Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und Jugendverbände, durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei der Durchführung von Einzelprojekten und Unterstützung von Fortbildungs- und lnformationsveranstaltungen, um den Beteiligten die Bedeutung und die Geschichte des Hochmittelalters nahezubringen, einschließlich Materialbeschaffungen als Unterlagen für den Unterricht und zur Information; Zuteilung von Stipendien und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen für mittellose Schüler und Studierende; 10. Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Museumsbesuchen, Kongressen und Ausstellungen; 11. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen wie die Barbarossa-Stiftung; 12. Initiierung von Forschung auf den Stiftungsgebieten, insbesondere durch die Ausschreibung von Forschungspreisen, Vergabe von Stipendien sowie Unterstützung von Projekten, die sich schwerpunktmäßig mit der Geschichte des Hochmittelalters befassen; 13. Förderung von Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung - zumindest in den ersten Jahren - nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte. (3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind. (4) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Abgesehen von den ersten Organen (Gründungsorganen) und den geborenen Mitgliedern beträgt die Amtszeit der Organmitglieder, die entsprechend § 8 Abs. 1 (Vorstand) und § 9 Abs. 1 (Kuratorium) bestimmt werden, vier Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. Die Amtszeit der ersten Organe (Gründungsorgane) ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft. ... (3) - (6) ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei (3) und maximal fünf (5) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind a) der Oberbürgermeister der Stadt Altenburg oder eine von ihm benannte Person. Diese Position ist an die Amtszeit des Oberbürgermeisters gebunden; b) zwei bis vier weitere Vorstandsmitglieder. Die Mitglieder des Vorstandes werden abgesehen vom ersten Vorstand (Gründungsvorstand) und abgesehen von den Fällen des Amtswechsels während der Amtsperiode von dem Kuratorium bestimmt. Eine Wiederbestellung ist mehrfach zulässig. Der erste Vorstand (Gründungsvorstand) wird von den Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt. (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. Sofern der Geschäftsgegenstand wertmäßig über 50.000,00 € hinausgeht, besteht Vertretungsmacht nur im Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern, wovon zumindest eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss. (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (5) - (9) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 4 Kuratorium Mitglieder: 9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Altenburg
- Stiftung für Kultur, Wissenschaft, Umwelt, Sport und Soziales der Sparkasse Altenburger Land
- Hospitalstiftung zu Altenburg (Thüringen)
- Förderstiftung der VR-Bank Altenburger Land eG
- Bürgerstiftung Altenburger Land
- Münchow Familienstiftung
- Evangelisch-Lutherisches Magdalenenstift
- Stiftung Gerhard Altenbourg
- Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche
- Alle 27 in Altenburg
Gleicher Zweck
- Alwine Schäfer-Gedächtnisstiftung Schweinfurt
- A//S-Verein Stiftung Freital Tharandt
- Manfred und Reinhard von Richthofen-Stiftung Berlin
- Erbacher-Stiftung Kleinheubach
- Courage! Die Gerberding Stiftung Holzminden
- Peter Paul Lasarenko-Stiftung Berlin
- Stiftung Hirschberg Frankfurt am Main
- Deubener Stiftung Bielefeld
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Deutsche Stiftung Zukunftsgestaltung Jena
- Schambach-Brabant-Stiftung Bad Salzungen
- Hospital St. Justus, St. Spiritus und v. Eichel-Streiber'scher Stiftungsfonds Eisenach
- Friedenstein-Stiftung Gotha Gotha
- Stiftung Tulipan Gera
- Basch Familienstiftung MMXXII Lauscha
- Familie Rudahl Stiftung Lauscha
- Reinhold Goetz Armenstiftung
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Barbarossa-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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