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Bürgerstiftung Altenburger Land

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Altenburger Land ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Altenburg.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung fördert und initiiert gemeinnützige Projekte, die im Landkreis Altenburger Land in den Bereichen Kultur, Jugend, Bildung, Wohlfahrtswesen, Umwelt und Sport durchgeführt werden insbesondere durch: a) Förderung von Vorhaben, die die Identität mit der Region stärken, b) Förderung von Vorhaben, die den Selbsthilfegedanken und das Bewusstsein der Eigenverantwortung befördern, c) Förderung von Vorhaben, bei denen humane Werte im Vordergrund stehen, e) Förderung desMeinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern. Zur Realisierung der Vorhaben können beispielsweise Stipendien, Beihilfen oder ähnliche Unterstützungen für Ausstellungen, literarische Veranstaltungen, Publikationen oder Konzerte genutzt werden.   (2) Die Stiftung fördert und organisiert Erfahrungsaustausch, Netzwerkentwicklung und Weiterbildung von ehren- und hauptamtlich tätigen Personen und Selbsthilfegruppen in diesen Feldern. Ferner fördert und initiiert sie mit ihrer Arbeit verbundene wissenschaftliche Untersuchungen, die Fragestellungen aus dem Förderbereich analysieren oder die Auswirkungen von Fördermaßnahmen evaluieren. Sie unterstützt die europaweite Verbreitung dieser Idee der Bürgerstiftung.   (3) Die Bürgerstiftung kann Institutionen unterstützen, die diesen Zwecken dienen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorganisation   (1) Organe der Stiftung sind die Stiftungsversammlung, der Stiftungsrat und der Vorstand. (2) - (5) ...   § 8 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen. ... (2) - (3) ... (4) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Soweit mehr als ein Vorstandsmitglied bestellt ist, vertreten je zwei Vorstandsmitglieder die Stiftung gemeinsam. (5) - (10) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3 Stiftungsrat Mitglieder: 3-10 Stiftungsversammlung Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Bürgerstiftung Altenburger Land“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.