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Brückner & Jarosch-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Brückner & Jarosch-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2 Gemeinnütziger Zweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Forschung, Lehre und Ausbildung im
Bereich der Informatik.
(2) Er wird verwirklicht insbesondere durch:
die Auskehrung ihrer Erträge an einzelne Forschungsprojekte in Form von
Zuschüssen und Vermittlung bzw. Anbahnung von Kontakten
Gewährung finanzieller Hilfe in Form von Zuschüssen bzw. Stipendien für
Studenten
die Förderung der Berufsausbildung einschließlich Studentenhilfe,
insbesondere durch Erschließung des Zugangs zu einer wissenschaftlichen
Ausbildung für begabte und charakterlich geeignete Menschen und
die Förderung der Wissenschaft im Bereich der Informatik, insbesondere durch
Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen, Bereitstellung von
Informationsmaterialien undCoachingder Projekte.
Bei Vorhandensein zureichender Mittel soll die Stiftung ihren Zweck auch durch
Erschließung des Zugangs zu einer wissenschaftlichen Ausbildung für geeignete
Studenten verwirklichen. ...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. 2) Die Vorstandsmitglieder üben im Wechsel die Funktion des Vorstandsvorsitzenden aus. Der Wechsel erfolgt in zweijährigen Rhyythmus durch Wahl durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit...   § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt durch seinen Vorsitzenden allein oder bei dessen Verhinderung durch dessen Vertreter und das weitere Mitglied.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Erfurt sind insgesamt 750 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Brückner & Jarosch-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenBildung & ErziehungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2003