PERSCH FAMILIENSTIFTUNG MMXXII
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 2022
Familienstiftung
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die wirtschaftliche und ideelle Unterstützung des Stifters, dessen
Ehefrau, der leiblichen, ehelichen Abkömmlinge des Stifters sowie deren leiblichen,
ehelichen Abkömmlinge (Stifterfamilie) auch über den Tod hinaus.
(2) Insbesondere sollen Unterstützungen für folgende Lebensbereiche der Mitglieder der
Stifterfamilie geleistet werden:
¿ Zusammenhalt in der Familie
¿ Angemessene Unterstützung in Fällen wirtschaftlicher Not und sonstiger
Bedürftigkeit
¿ Unabhängigkeit und wirtschaftlicher Erfolg durch Kompetenz und Wissen
¿ Persönliche Entwicklung und persönliches Wachstum
¿ Körperliche und geistige Gesundheit
¿ Sichere und angemessene Behausung
¿ Bereitstellung von Wohnraum
¿ Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcenschonung
¿ Weitergabe von Wissen und Erfahrung
¿ angemessene Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätten
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig tun
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Kupferhammermühlgasse 40
99084 Erfurt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Familienrat. ... § 6 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal drei Mitgliedern der Stifterfamilie gemäß § 2 Abs. 1. Der Vorstand kooptiert sich selbst aus dem Kreis der Familienmitglieder, dabei sollen zunächst die ältesten Familienmitglieder berücksichtigt werden, soweit diese voll geschäftsfähig sind. Auf eine Mitgliedschaft im Vorstand kann verzichtet werden. (2) Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds beträgt fünf Jahre. Eine Wiederberufung ist zulässig. Eine zeitliche Kongruenz von Amtszeiten der Vorstandsmitglieder ist unzulässig. (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, soweit der Vorstand aus mehr als einem Familienmitglied besteht. Wiederwahl ist zulässig. (4) Der erste Vorsitzende der Stiftung ist der Stifter. Seine Amtszeit besteht auf Lebenszeit. ... § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Stifter ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. (2) Die Mitglieder des Vorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Familienrat Mitglieder: 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2022 |
|---|---|
| Anerkennung | 10.02.2022 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
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Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 2022 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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