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PERSCH FAMILIENSTIFTUNG MMXXII

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Familienstiftung

Die PERSCH FAMILIENSTIFTUNG MMXXII ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Familie & privatnützig, Gesundheit und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die wirtschaftliche und ideelle Unterstützung des Stifters, dessen Ehefrau, der leiblichen, ehelichen Abkömmlinge des Stifters sowie deren leiblichen, ehelichen Abkömmlinge (Stifterfamilie) auch über den Tod hinaus. (2) Insbesondere sollen Unterstützungen für folgende Lebensbereiche der Mitglieder der Stifterfamilie geleistet werden: ¿ Zusammenhalt in der Familie ¿ Angemessene Unterstützung in Fällen wirtschaftlicher Not und sonstiger Bedürftigkeit ¿ Unabhängigkeit und wirtschaftlicher Erfolg durch Kompetenz und Wissen ¿ Persönliche Entwicklung und persönliches Wachstum ¿ Körperliche und geistige Gesundheit ¿ Sichere und angemessene Behausung ¿ Bereitstellung von Wohnraum ¿ Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcenschonung ¿ Weitergabe von Wissen und Erfahrung ¿ angemessene Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätten

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Familienrat. ... § 6 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal drei Mitgliedern der Stifterfamilie gemäß § 2 Abs. 1. Der Vorstand kooptiert sich selbst aus dem Kreis der Familienmitglieder, dabei sollen zunächst die ältesten Familienmitglieder berücksichtigt werden, soweit diese voll geschäftsfähig sind. Auf eine Mitgliedschaft im Vorstand kann verzichtet werden. (2) Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds beträgt fünf Jahre. Eine Wiederberufung ist zulässig. Eine zeitliche Kongruenz von Amtszeiten der Vorstandsmitglieder ist unzulässig. (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, soweit der Vorstand aus mehr als einem Familienmitglied besteht. Wiederwahl ist zulässig. (4) Der erste Vorsitzende der Stiftung ist der Stifter. Seine Amtszeit besteht auf Lebenszeit. ... § 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Stifter ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. (2) Die Mitglieder des Vorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Familienrat Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „PERSCH FAMILIENSTIFTUNG MMXXII“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenFamilie & privatnützigGesundheitMildtätigkeitFamilienstiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022