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KiJuFa-Stiftung

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gemeinnützig

Die KiJuFa-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Großenstein.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck   (1)   Zwecke der Stiftung sind, solange sie als gemeinnützig anerkannt und i. S. d. Abs. (3) tätig ist, ausschließlich die Förderung der Gemeinnützigen Kinderhospiz Mitteldeutschland GmbH und der Elterninitiative krebskranker Kinder Jena e.V., zur Verwendung gemäß ihrer eigenen gemeinnützigen Zwecke.   (2) Eine Zuwendung an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts soll nur erfolgen, wenn die vorgenannten gemeinnützigen Körperschaften beide nicht mehr existieren oder nicht mehr auf dem genannten Gebiet gemeinnützig tätig sind. In einem solchen Fall sollen die Zuwendungen dann an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts erfolgen, deren Tätigkeit in inhaltlicher und räumlicher Hinsicht den nicht mehr Existenten möglichst nahekommt, wenn diese Stellen mit den Mitteln den Stiftungszweck nach Absatz (3) fördern.   (3) Gefördert werden soll damit: a) die Unterstützung schwer kranker und/oder krebskranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener und ihrer Familienangehörigen in entsprechenden Einrichtungen während der Erkrankung und des Sterbens sowie bei der Nachsorge und nach dem Tod, b) die Verbesserung der pädagogischen und psychosozialen Betreuung und der Nachsorge für schwer- und krebskranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einschließlich ihrer Familien.   (4) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind 1. der Stiftungsvorstand, 2. der Stiftungsrat, wenn der Stifter nicht mehr Vorstand ist. ...   §7 Stiftungsvorstand   (1) Alleiniges Organ der Stiftung ist zu Lebzeiten des Stifters der Vorstand. Der Stifter ist alleiniges Vorstandsmitglied auf Lebenszeit. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ...   §8 Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Stiftungsvorstands, Geschäftsführung   (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 (3)

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „KiJuFa-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2023