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Shanti Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Shanti Familienstiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll die Stifterin, Ehegatte der Stifterin, Lebensgefährte der Stifterin, Freunde und Bekannte der Stifterin sowie sämtliche leiblichen Nachkommen der Stifterin in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. (2) Die Stiftungsoil die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. ...   §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Zu Lebzeiten der Stifterin Gudrun Tüllmann hat sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. ... (5) Der erste Vorstand besteht aus der Stifterin Gudrun Tüllmann, dem 1. stellvertretenden Stiftungsvorsitzenden Martin Seßler und dem 2. stellvertretenden Stiftungsvorsitzenden Armin Schmidt. (6) Gudrun Tüllmann ist Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Martin Seßler ist auf Lebzeit oder bis zu seinem Rücktritt Stiftungsvorstand und die 1. Stellvertretung von Gudrun Tüllmann sowie dessen Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Armin Schmidt ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Stiftungsvorstand und die 2. Stellvertretung von Gudrun Tüllmann sowie der Nachfolger von Martin Seßler als 1. stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Shanti Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LauschaLand ThüringenFamilie & privatnützigFamilienstiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2023