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Geschwister-Döge-Stiftung

rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Gera · anerkannt 1999

gemeinnützigkirchliche Stiftung

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
(3) Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung der sozialpädagogischen Jugendarbeit und bei besonderem Bedarf der Sozialarbeit der Kirchgemeinde oder Superintendentur Gera, insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsplätzen für Sozialarbeiter oder -pädagogen sowie der Zurverfügungstellung von Sachmitteln für deren Tätigkeit. Der Einsatz soll zunächst im evangelischen Jugendhaus "Shalom" der Kirchgemeinde Gera erfolgen.
 
(4) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Stiftungsrat. Näheres kann in einer Richtlinie für die Vergabe von Stiftungsmitteln festgelegt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Religion & Kirche

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Talstraße 30
07545 Gera

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgan   (1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.   (2) Der Stiftungsrat vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende oder durch dessen Stellvertreter oder deren Stellvertreterin gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Stiftungsrates.

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung30.04.1999
Rechtsformrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtLandeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Erfurt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Gera sind insgesamt 17 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 17 in Gera erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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