Stiftung24

Rochler 2025

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Remptendorf · anerkannt 2025

Zweck laut Satzung

§ 2 ¿ Stiftungszweck
 
 
(1) Zweck der Stiftung ist die Versorgung und Förderung des Wohles der Stifter, der Ehepartner der Stifter und der leiblichen Abkömmlinge der Stifter in gerader Linie.
 
(2) Der Stiftungszweck wird nach Maßgabe des vorstehenden Abs. 1 insbesondere verwirklicht durch:
 
a) die Leistung von einmaligen Zahlungen, laufenden Beiträgen oder Naturalleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, des Lebenswandels und des Lebensabends der jeweiligen Begünstigten,
 
b) die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung oder eines Studiums der Begünstigten um ihnen eine, ihren Fähigkeiten entsprechende, berufliche Tätigkeit zu ermöglichen,
 
c) die Förderung der beruflichen Existenzgründung der Begünstigten,
 
d) die Unterstützung der Begünstigten bei Notlagen oder bei Bedürftigkeit,
 
e) die finanzielle Unterstützung der Begünstigten bei Eheschließung, Geburt eines Kindes und/oder Bau eines Familienheims,
 
f) die Gewährung von Obdach in einer Wohnung der Stiftung, soweit diese über Grundbesitz verfügen sollte, oder durch Gewährung sonstiger Wohngelegenheiten zu Gunsten des jeweiligen Begünstigten,
 
g) die Gewährung von Darlehen,
 
h) die Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls und des Familiensinns der Begünstigten durch Finanzierung und Organisation von Familientagen und Familienreisen sowie
 
i) die Pflege und den Erhalt der Grabstätten der Stifter.
 
(3) Die Leistungen können den Bedarf des oder der Begünstigten jeweils ganz oder teilweise decken.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 - Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind   1. der Vorstand sowie   2. der Familienrat. ...   § 6 ¿ Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus maximal drei Personen.   (2) Die Stifter sind auf Lebenszeit Mitglieder des Vorstands. Die Amtszeit der weiteren Mitglieder des Vorstands beträgt 3 Jahre.   ...   § 7 ¿ Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Stifter als Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB vollumfänglich befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung29.09.2025
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Remptendorf erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Remptendorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2025 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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