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Rochler 2025

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Die Stiftung „Rochler 2025“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Remptendorf.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

§ 2 ¿ Stiftungszweck     (1) Zweck der Stiftung ist die Versorgung und Förderung des Wohles der Stifter, der Ehepartner der Stifter und der leiblichen Abkömmlinge der Stifter in gerader Linie.   (2) Der Stiftungszweck wird nach Maßgabe des vorstehenden Abs. 1 insbesondere verwirklicht durch:   a) die Leistung von einmaligen Zahlungen, laufenden Beiträgen oder Naturalleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, des Lebenswandels und des Lebensabends der jeweiligen Begünstigten,   b) die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung oder eines Studiums der Begünstigten um ihnen eine, ihren Fähigkeiten entsprechende, berufliche Tätigkeit zu ermöglichen,   c) die Förderung der beruflichen Existenzgründung der Begünstigten,   d) die Unterstützung der Begünstigten bei Notlagen oder bei Bedürftigkeit,   e) die finanzielle Unterstützung der Begünstigten bei Eheschließung, Geburt eines Kindes und/oder Bau eines Familienheims,   f) die Gewährung von Obdach in einer Wohnung der Stiftung, soweit diese über Grundbesitz verfügen sollte, oder durch Gewährung sonstiger Wohngelegenheiten zu Gunsten des jeweiligen Begünstigten,   g) die Gewährung von Darlehen,   h) die Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls und des Familiensinns der Begünstigten durch Finanzierung und Organisation von Familientagen und Familienreisen sowie   i) die Pflege und den Erhalt der Grabstätten der Stifter.   (3) Die Leistungen können den Bedarf des oder der Begünstigten jeweils ganz oder teilweise decken.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 - Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind   1. der Vorstand sowie   2. der Familienrat. ...   § 6 ¿ Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus maximal drei Personen.   (2) Die Stifter sind auf Lebenszeit Mitglieder des Vorstands. Die Amtszeit der weiteren Mitglieder des Vorstands beträgt 3 Jahre.   ...   § 7 ¿ Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Stifter als Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB vollumfänglich befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Rochler 2025“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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