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Stiftung Spar- und Leih-Kasse in Rendsburg

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Rendsburg · anerkannt 1900

gemeinnützig

Stiftungszweck

Die Stiftung dient dem Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rendsburg und ihrer Umgebung durch Förderung und Pflege
a) der Kunst und Kultur,
b) der Jugend- und Altenhilfe,
c) der öffentlichen Gesundheitspflege,
d) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
e) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
f) des Sports sowie
g) des Naturschutzes.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder der Administration, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, gemeinsam vertreten.

Organe

Organ der Stiftung ist der Vorstand, der die Bezeichnung „Administration“ trägt. Die Administration besteht aus fünf Mitgliedern. Sie werden auf unbestimmte Zeit gewählt, und zwar mit einer Mehrheit von mindestens Dreivierteln der Stimmen der vorhandenen Mitglieder der Administration. Scheiden Mitglieder der Administration aus, so führen die verbliebenen Mitglieder die unaufschiebbaren Aufgaben der Stiftungsverwaltung bis zum Amtsantritt der Nachfolge allein weiter.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1823
Anerkennung06.01.1900
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 21 Stiftungen mit Sitz in Rendsburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1900 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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