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Wienecke-Stiftung

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kirchliche Stiftung

Die Wienecke-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Glückstadt.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist

a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und

b) die Förderung der Bildung durch die Vergabe von Zuschüssen nach offenzulegenden Vergaberichtlinien und unter Beachtung der Vorschrift des § 53 AO an einzelne begabte junge Menschen zu den Kosten weiterführender Bildungsmaßnahmen, wie etwa dem Besuch eines Gymnasiums, einer Oberschule, von Fachschulen und Universitäten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist die/der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur dann Gebrauch zu machen, wenn die/der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes verhindert ist.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Wienecke-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.