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Görrissen-Stiftung

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Die Görrissen-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Sörup.[1] Sie ist seit 1994 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Religion & Kirche.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist: Die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52 AO durch allgemeine Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege, der Bildung und Erziehung, der Kultur und des Sports. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO durch Förderung hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen. Zu unterstützende Personen können von der Gemeinde Sörup und/oder der Ev.-luth. Kirchengemeinde Nieharde vorgeschlagen werden. Unterstützt werden alle hilfsbedürftigen Personen, die ihren Wohnsitz in Sörup haben bzw. hatten, insbesondere alte, kranke, behinderte, in Not geratene oder in der Berufsausbildung bzw. -wechsel befindliche Personen in der Regel durch einmalige Zuwendungen barer und/ oder sachlicher Mittel vornehmlich dann, wenn zur Erlangung des förderungsfähigen Anliegens keine oder keine ausreichenden eigenen Mittel vorhanden bzw. keine oder keine ausreichen den öffentlichen Mittel zu erlangen sind wie zum Beispiel durch: aa) Ausstattung mit Kleidungssachen oder sonstigen Sachen des persönlichen Bedarfs bb) Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln cc) Unterstützung bei Wohnraumbeschaffung dd) Ausstattung von Wohnungen ee) Beschaffung von sonstigen Gegenständen des notwendigen Bedarfs ff) Unterstützung bei Berufsausbildung und -wechsel Zulässig ist die teilweise (nicht überwiegende) Weitergabe eigener Mittel an andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften, die ihren Sitz in Sörup haben, zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke (z. B. Kirchengemeinde, Diakonie, Schwesternstation, Kindertagesstätten). Die Verfolgung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch Ausgestaltung und Ausschmückung von kirchlichen Gemeindehäusern und Einrichtungen der Ev.-luth. Kirchengemeinde Nieharde, sofern diese sich auf dem Gebiet der Gemeinde Sörup befinden. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie ei-genwirtschaftliche Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Görrissen-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Schleswig-HolsteinMildtätigkeitReligion & KircheStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1994