Stiftung24

Görrissen-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Sörup · anerkannt 1994

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist:

Die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 52 AO durch allgemeine Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege, der Bildung und Erziehung, der Kultur und des Sports.

Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Verfolgung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO durch Förderung hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen. Zu unterstützende Personen können von der Gemeinde Sörup und/oder der Ev.-luth. Kirchengemeinde Nieharde vorgeschlagen werden.

Unterstützt werden alle hilfsbedürftigen Personen, die ihren Wohnsitz in Sörup haben bzw. hatten, insbesondere alte, kranke, behinderte, in Not geratene oder in der Berufsausbildung bzw. -wechsel befindliche Personen in der Regel durch einmalige Zuwendungen barer und/ oder sachlicher Mittel vornehmlich dann, wenn zur Erlangung des förderungsfähigen Anliegens keine oder keine ausreichenden eigenen Mittel vorhanden bzw. keine oder keine ausreichen den öffentlichen Mittel zu erlangen sind wie zum Beispiel durch:

aa) Ausstattung mit Kleidungssachen oder sonstigen Sachen des persönlichen Bedarfs

bb) Beschaffung von medizinischen Hilfsmitteln

cc) Unterstützung bei Wohnraumbeschaffung

dd) Ausstattung von Wohnungen

ee) Beschaffung von sonstigen Gegenständen des notwendigen Bedarfs

ff) Unterstützung bei Berufsausbildung und -wechsel

Zulässig ist die teilweise (nicht überwiegende) Weitergabe eigener Mittel an andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften, die ihren Sitz in Sörup haben, zur Verwendung für steuerbegünstigte

Zwecke (z. B. Kirchengemeinde, Diakonie, Schwesternstation, Kindertagesstätten).

Die Verfolgung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch Ausgestaltung und Ausschmückung von kirchlichen Gemeindehäusern und Einrichtungen der Ev.-luth. Kirchengemeinde Nieharde, sofern diese sich auf dem Gebiet der Gemeinde Sörup befinden.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie ei-genwirtschaftliche Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Sörupmühle 29 a
24966 Sörup

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1994
Anerkennung20.04.1994
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Sörup erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Sörup verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 1994 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung