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Dr. Vollborn-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Dr. Vollborn-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

Stiftungszweck ist

a) die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr. 1 AO zur Förderung von Bildung und Erziehung, zur

Förderung von Wissenschaft und Forschung, zur Förderung bedürftiger Personen im Sinne des § 53

der AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen

Rechts mit dem Ziel bedürftige, begabte oder körperbehinderte- insbesondere unfallgeschädigte-

Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei der Schul-, Berufs- oder Weiterbildung- insbesondere

in der Schul- oder Universitätsausbildung- zu fördern und Bachelor-, Master-, Promotions- oder

Forschungsarbeiten, hauptsächlich in den Bereichen Physik, Medizin oder Naturwissenschaften zu

fördern,

b) die unmittelbare Förderung der Erziehung und Unterstützung begabter und bedürftiger Personen im

Sinne des § 53 der AO- insbesondere unfallgeschädigter Kinder, Jugendlicher oder junger

Erwachsener bei der Schul-, Berufs- und Weiterbildung- insbesondere in der Schul- oder

Universitätsausbildung

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Besteht der Stiftungsvorstand vorübergehend nur aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 1.039 in Frankfurt am Main erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2014 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Dr. Vollborn-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.